Full text : Bilanztechnik und Bilanzkritik

Betriebsvermögen.

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schaffungspreis;  wir  halten  auch  für  die  A.-G.  die  Einstellung
der  Sparprämienanleihen  zu  einem  den  Anschaffungspreis  übersteigenden ­
  Wert  für  zulässig.  Als  Höchstgrenze  könnte  der  Börsenkurs ­
  gelten.  Analogon:  Zuschreibung  von  Zinsen  auf  unbebaute ­
  Yerkaufsgrundstücke  der  Terrain-A.-G.  Auch  die  Wechsel
sind  Vermögensgegenstände  mit  ständig  wachsendem  Kapitalwert,
  der  am  Verfalltage  bis  auf  100%  des  Nennwertes  ansteigt.
Auch  Wechselforderungen,  die  von  Kunden  zahlungshalber
gegeben  wurden,  Kundenwechsel,  werden  mit  dem  Nennwert
eingestellt,  Bankwechsel  unter  Abzug  des  Zwischenzinses.  Im
Bankgeschäft  werden  Wechsel  stets  diskontiert,  wodurch  der
Zinsgewinn  auf  vorhandene  Diskontwechsel  zwischen  zwei  Bilanzjahren ­
  pro  rata  temporis  geteilt  wird;  z.  B.  ein  Wechsel,  fällig
a m  28.  Febr.,  gekauft  am  30.  November,  wird  am  31.  Dez.  mit
58  Tagen  diskontiert,  d.  h.  der  Wechseldiskontgewinn  für  58
Tage  wird  dem  folgenden  Bilanzjahre  gutgeschrieben.  Der
Biskontwert  am  Kauftage  ist  der  Anschaffungswert  des  Wechsels.
Gewöhnlich  diskontiert  man  zum  Reichsbank-  oder  Privat-'Bakontsatz
  des  Abschlußtages.  (Bd.  I,  S.  205.)
Aktive  Pfandeßekten,  vom  Unternehmer  zwecks  Sicher-Wellung
  einer  fällig  werdenden  Schuld  verpfändet,  werden  wie
e igene  Wertpapiere  bewertet.  Passive  Pfandeffekten,  vom
Unternehmer  als  Sicherheit  empfangen,  unterliegen  keiner  bitanzmäßigen
  Bewertung,  da  sie,  wie  Pfandvermögen  überhaupt,
Q icht  in  die  Bilanz  gehören;  doch  hat  die  Bewertung  der  durch
^ as  Pfand  gesicherten  Forderung  darauf  Rücksicht  zu  nehmen.
Die  Reichsbank  darf  Kurs  habende  Wertpapiere  höchstens
z utn  Kurswert  ansetzen,  welchen  sie  zur  Zeit  der  Bilanzauf-Welhing
  haben.  Die  Privatnotenbanken  unterstehen  dem  Aktienr
 echt  (§  261  HGB.).
Gemeinnützige  Unternehmungen  und  eingetragene  Genossen-^baften
  dürfen  Kriegsanleihen  (Schuldverschreibungen,  Schuld-Uchforderungen)
  ohne  Rücksicht  auf  einen  geringeren  Wert
Weh  dem  letzten  Bilanzwert,  höchstens  zum  Anschaffungspreis
Wnsetzen,  müssen  jedoch  jährlich  mindestens  1  %  des  Nenn-'
 Ver tes  ihres  in  der  Bilanz  gesondert  anzugebenden  Bestandes
^  Kriegsanleihen  erkennbar  abschreiben.  Die  Gewinnanteile
< bh'fen  5  %  nicht  überschreiten.  Die  Kursverluste  auf  Wert ­
            
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