Full text: Kommentar zum Gesetz über eine Kriegsabgabe von Vermögenszuwachs und zum Gesetz über eine außerordentliche Kriegsabgabe für das Rechnungsjahr 1919 vom 10. September 1919

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Bollzugsanweisung Muster A und B. 
Finanz amt; Muster A 
«Artikel 5 S(6f. 1) 
Sie werden hierdurch ersucht, die Steuererklärung — für d von Ihnen 
zu vertretende — nach dem 
beiligenden Vordruck 
bis zum 1920 
schriftlich an das unterzeichnete Finanzamt unter der Versicherung abzugeben, daß 
die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht sind. 
Die Gnsendung der schriftlichen Erklärung durch die Post ist zulässig, geschieht 
aber auf Gefahr des Absenders und deshalb zweckmäßig mittels Einschreibebriefs. 
Wer die Frist zur Abgabe der ihm obliegenden Steuererklärung versäumt, wird 
mit Geldstrafen bis zu 500 M. zur Abgabe angehalten, auch kann ihm ein Zuschlag 
bis zu 10% der geschuldeten Kriegsabgabe auferlegt werden. 
am 19 
Das Finanzamt. 
An 
Finanzamt: Muster B 
(Artikel 7 Abs. i) 
Sie sind der Ihnen zugestellten Aufforderung zur Abgabe der vorgeschriebenen 
Steuererklämng — für d von Ihnen zu vertretenden 
— für die Veranlagung der Kriegs- 
abgabe vom Bermögenszuwachs bis heute nicht nachgekommen. 
Sie werden nochmals ersucht, nunmehr 
längstens innerhalb Tagen 
vom Tage der Zustellung dieser Verfügung ab gerechnet, die Steuererklärung nach 
dem beiliegenden Vordruck bei dem unterzeichneten Finanzamt schriftlich abzugeben. 
Die Einsendung der schriftlichen Erklärung durch die Post ist zulässig, geschieht aber 
auf Gefahr des Absenders und deshalb zweckmäßig mittels Einschreibebriefs. 
Wenn Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, wird eine Geldstrafe von 
M. gegen Sie festgesetzt werden, an deren Stelle für den Fall des Un 
vermögens eine Haftstrafe von Tagen tritt; auch kann Ihnen ein Zuschlag 
bis zu 10% der festzusetzenden Kriegsabgabe auferlegt werden. 
, am 19 
DciS Finanzamt 
«n 
in
	        
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