Full text : Kommentar zum Gesetz über eine Kriegsabgabe von Vermögenszuwachs und zum Gesetz über eine außerordentliche Kriegsabgabe für das Rechnungsjahr 1919 vom 10. September 1919

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I.  Inhalt  und  Entstehungsgeschichte.  §  6.

Anwendung,  soweit  der  Bermögensbetrag  aus  der  Veräußerung
ausländischen  Grund-  oder  Betriebsvermögens  herrührt;
6.  der  Betrag  einer  Kapitalabfindung,  die  als  Entschädigung ­
  für  den  durch  Körperverletzung  oder  Krankheit  herbeigeführten ­
  gänzlichen  oder  teilwcisen  Verlust  der  Erwerbsfähigkeit ­
  an  den  Abgabepflichtigen  während  des  Beranlagungszeitraums
  gezahlt  worden  oder  zu  zahlen  ist;
7.  der  Betrag  einer  Kapitalabfindung,  die  als  Entschädigung ­
  für  die  durch  Unfall  oder  Verschulden  eines  Dritten  erfolgte ­
  Tötung  während  des  Veranlagungszeitraums  denjenigen
gezahlt  worden  oder  zu  zahlen  ist,  denen  gegenüber  der  Getötete ­
  unterhaltspflichtig  war;
8.  die  von  dem  Abgabepflichtigen  nach  dem  Gesetz  über
eine  außerordentliche  Kriegsabgabe  für  das  Rechnungsjahr
1918  vom  26.  Juli  1918  (RGBl.  S.  964)  und  nach  dem  Gesetz
über  eine  außerordentliche  Kriegsabgabe  für  das  Rechnungsjahr ­
  1919  vom  10.  September  1919  zu  entrichtenden  Abgabebeträge, ­
  soweit  sie  am  Ende  des  Beranlagungszeitraums  noch
geschuldet  sind;
9.  die  von  dem  Abgabepflichtigen  für  das  Rechnungsjahr ­
  1918  oder  für  frühere  Jahre  zu  entrichtende  Staats-,
Gemeinde-,  Kirchen-  und  Umsatzsteuer  sowie  die  Besitzsteuer,
soweit  diese  Steuerbeträge  am  Ende  des  Veranlagungszeitraums ­
  noch  nicht  gezahlt  sind;
10.  die  von  dem  Abgabepflichtigen  für  das  Rechnungsjahr ­
  1919  zu  entrichtenden,  auf  das  Einkommen  entfallenden
Staats-,  Gemeinde-  und  Kirchensteuern.  Das  gleiche  gilt  für
die  Gewerbesteuer,  soweit  sie  nach  dem  Ertrage  bemessen  wird.
Entw.  8  6.  —  Begr.  3.19—21.  —  Ausschußber.  S.  3f.,  13.  —  Sten.B.  2246  D  bis  2247  D.
Ausf.Best.  §8  13—15.

Inhalt:

I.  Inhalt  und  Entstehungsgeschichte  .  .  191  4.  Schenkungen  und  fongigc

iii  y  u  11  j-ifz  ^uiucuuuiiycn  uync
3.  Entstehungsgeschichte  ....  193  chende  Gegenleistung  (Zifs.  4
II.  Die  einzelnen  Abzüge  born  End-  des  §  6)  205
b «mögen  im  Sinne  des  8SU8.  .  .  192  5.  Umwandlung  nicht  steuer-1.
  Erwerb  von  Todes  wegen,  baren  Vermögens  in  stener-Lehen,
  Fideikommiß-  und  bares  <Zisf.  5  des  i  K>  208
StammgutanfallsZiff.  ideszg)  192  6.  Kapitalabfindungen  f.  8er*
2.  Wegsall  von  Belaftungendes  lust  der  Erwerbsfähigkett
Vermögens  durch  Todesfall  iZiff.  6  be§  §  6)  210
des  Berechtigten  <Ziff.2desz  6)  200  7.  Kapitalabfindungen  für  TÖs.
  Kapitalauszahlungen  aus  tungen  iZiff.  7  des  j  S>  210
BerfichernngeniZiff.  S  des  z  8)  204  8.  Steuern  (Ziff.  8—10  des  ;  g>.  .  211

I.  Inhalt  und  Entstehungsgeschichte.
1.  Inhalt.  Der  ?  6  enthält  diejenigen  in  ?  5  vorbehaltenen  Abweichungen
von  den  für  die  Befitzsteuer  geltenden  Vorschriften  über  die  Feststellung  des
Endvermögens,  welche  darin  bestehen,  daß  gewisse  Beträge  von  dem  steuerbaren
            
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