Ausführungsbestimmungen. Muster S.
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Sind Zinsen für einen nach dem 30. September 1919 liegenden Zeitraum bereits
erhoben, so vermindert sich der Annahmewert um diesen Zinsenbetrag. Werden
Wertpapiere mit Zinsen für einen vor dem 1. Oktober 1919 liegenden Zeitraum
übergeben, oder werden Schuldbuchforderungen mit Zinsen für einen vor dem 1. Okto
ber 1919 liegenden ZeiKaum auf das Konto der Neichskasse übertragen, so erhöht
sich der Annahmewert um diese Zinsen. Wer bei Entrichtung der Kriegsabgabe
Schuldverschreibungen oder Schatzanweisungen der Kriegsanleihen des Deutschen
Reichs hingeben will, hat die Stücke nebst den dazugehörigen Zinsscheinen und Zins
erneuerungsscheinen d.. ?>
mit dem Ersuchen um Festsetzung des Annahmewerts der Wertpapiere und um Zu
stellung einer Bescheinigung über die eingelieferten Stücke zu übersenden. Wer die
Kriegsabgabe durch Schuldbuchforderungen der Kriegsanleihen des Deutschen Reichs
entrichten will, hat bei der Reichsschuldenverwaltung < Schuldbuchangelegenheit) in
Berlin SW 68 einen Antrag auf Übertragung seiner Schuldbuchforderung oder eines
entsprechenden auf volle 100 M. lautenden Teiles derselben auf das Konto der Reichs-
kafse für Kriegsabgabe zu stellen. Von einer Beglaubigung der Unterschrift sieht
die Reichsschuldenverwaltung ab. Vordrucke zu den Anträgen an die Annahmestellen
und die Reichsschuldenverwaltung werden dem Abgabepflichtigen kostenfrei ver
abfolgt. Die Kriegsanleihen können nur in Zahlung gegeben werden, wenn der
Betrag der zu entrichtenden Kriegsabgabe den Annahmewert der Stücke oder Buch
sorderungen erreicht oder übersteigt. Eine bare Herauszahlung auf hingegebene
Kriegsanleihen findet nicht statt.
Die Zahlung der Kriegsabgabe hat, soweit nicht bargeldlose Zahlung vorge
zogen wird, unter Vorlegung des Steuerbescheids oder durch Porto- und gebühren
freie Zusendung des Abgabebetrags oder durch Übergabe der Bescheinigungen der
Annahmestelle für Wertpapiere über eingelieferte Stücke der Kriegsanleihen oder
der Reichsschuldenverwaltung über Übertragung von Schuldbuchforderungen auf das
Konto der Reichskasse zu erfolgen. Abgabebeträge, die nach Fälligkeit der Abgabe
gezahlt werden, sind, soweit die Zahlungen nicht durch Bescheinigungen der Annahme
stelle für Wertpapiere oder der Reichsschuldenverwaltung über hingegebene Kriegs
anleihen beglichen werden, vom Tage der Fälligkeit der Abgabe ab mit fünf vom
Hundert zu verzinsen. Die Zinsen sind mit der Abgabe an die Hebestelle abzuliefern.
Für die durch die Hingabe von Kriegsanleihen beglichenen Bettäge ist die Verzinsung
bereits int Annahmewert enthalten.
Gegen den Steuerbescheid ist der Einspruch binnen einem Monat zulässig. Der
Einspruch ist bei dem Finanzamt schriftlich oder zu Protokoll anzubringen.
Durch die Einlegung des Einspruchs wird die Zahlung der fälligen Abgabe
nicht aufgehalten.
(Unter| christ)
Die Festsetzung des Mehrgewinns weicht von den Angaben der SteuererNärung
in folgenden Punkten ab:
') Bezeichnung der in Betracht kommenden Ann-chmestell-n.