19
'Gemeindepolitik" gegen die Kommunalisierung des städtischen Haus- und
Grundbesitzes ausspricht, ist der frühere mehrjährige Leiter des Bundes
Freesest entgegengesetzter Ansicht: „Die einzige Lösung bleibt die Kom
munalisierung des städtischen Grund und Bodens, wird dieser der
Spekulation entzogen, so hören Grnndmncher und Wohnungsnot von
selbst auf". Adolf Wagner hält den städtischen Besitz von Bauland
bedingt für nötig, ähnlich sieht v. Mangolds) in seinem großen Werk
die Stadterweiterung als eine Einrichtung an, die dem Privatunter
nehmer entzogen und der Öffentlichkeit übertragen werden müßte. Und
in dieser Modifikation kommt auch der derzeitige Vorsitzende des Bundes
deutscher Bodenreformer Damaschkech zur selben Forderung. „Die Ge
meinde soll jeden gangbaren Weg benutzen, um ihr Gemeindegrund
eigentum zu vergrößern. Ja, die Bodenreformer stehen nicht an, für
die Gemeinde zu diesem Zweck eine Ausdehnung des Enteignungsrechts
zu verlangen".
Ich würde kein Bedenken tragen, die letzten Forderungen auch
meinerseits zu erheben, schon um den Gemeindekörperschaften die Mittel
in die Hand zu geben, ihrer Bau- und Bodenpolitik den richtigen Nach
druck zu verschaffen, wenn die Möglichkeit gegeben werden könnte, daß
die Gemeinde den Spekulationscharakter vermeidet, der sie in Konflikt
nicht nur mit ihrem Haushalt bringen würde, sondern ihrer ganzen Natur
zuwider wäre, wie denn auch Diehlch m. E. richtig bemerkt: „Wenn
die öffentliche Stadterweiterung nicht nur für Bauordnung und Be
bauungsplan sorgen soll, sondern auch auf Rechnung der öffentlichen
Körperschaften das Bauland und die Baustellen beschafft, die Straßen
erschlossen und der Bebauung übergeben werden sollen, wenn die nötigen
Landmassen von der betreffenden öffentlichen Stelle beschafft und int
Obereigentnm behalten werden sollen, so scheint uns dies solange un
möglich, als im übrigen die Ansiedelung eine private Angelegenheit ist."
Bevor ich nun näher auf das ebenerwähnte „Obereigentum" ein
gehe, sei von der Speknlationsmöglichkeit der Gemeinde gesprochen.
Um sich auf die Bodeupreise einen Einfluß zu verschaffe», kann
die Gemeinde erstens aus ihrem altüberkommenen Besitz als Konkurrenz
des gewerbsmäßigen Grundstückshandels Bauplätze verkaufen. In
diesem Falle würde die Gemeinde zwar eine Zeitlang die Bodenpreise
niedrig halten können, aber nur durch die Hingabe eines Gewinns, der
ohne Zweifel nur erst recht in späterer Zeit der Bodenspekulation zn-
J ) Bodenreform S. 16.
a ) Die städtische Bodenfrage.
3) Die Bodenreform S. 84.
*) Handwörterbuch der Staatswissenschaften. III S. K2.