Object: Die Entwicklung der Berliner Vorortgemeinde Kleinschönebeck-Fichtenau unter besonderer Berücksichtigung der Finanzen

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'Gemeindepolitik" gegen die Kommunalisierung des städtischen Haus- und 
Grundbesitzes ausspricht, ist der frühere mehrjährige Leiter des Bundes 
Freesest entgegengesetzter Ansicht: „Die einzige Lösung bleibt die Kom 
munalisierung des städtischen Grund und Bodens, wird dieser der 
Spekulation entzogen, so hören Grnndmncher und Wohnungsnot von 
selbst auf". Adolf Wagner hält den städtischen Besitz von Bauland 
bedingt für nötig, ähnlich sieht v. Mangolds) in seinem großen Werk 
die Stadterweiterung als eine Einrichtung an, die dem Privatunter 
nehmer entzogen und der Öffentlichkeit übertragen werden müßte. Und 
in dieser Modifikation kommt auch der derzeitige Vorsitzende des Bundes 
deutscher Bodenreformer Damaschkech zur selben Forderung. „Die Ge 
meinde soll jeden gangbaren Weg benutzen, um ihr Gemeindegrund 
eigentum zu vergrößern. Ja, die Bodenreformer stehen nicht an, für 
die Gemeinde zu diesem Zweck eine Ausdehnung des Enteignungsrechts 
zu verlangen". 
Ich würde kein Bedenken tragen, die letzten Forderungen auch 
meinerseits zu erheben, schon um den Gemeindekörperschaften die Mittel 
in die Hand zu geben, ihrer Bau- und Bodenpolitik den richtigen Nach 
druck zu verschaffen, wenn die Möglichkeit gegeben werden könnte, daß 
die Gemeinde den Spekulationscharakter vermeidet, der sie in Konflikt 
nicht nur mit ihrem Haushalt bringen würde, sondern ihrer ganzen Natur 
zuwider wäre, wie denn auch Diehlch m. E. richtig bemerkt: „Wenn 
die öffentliche Stadterweiterung nicht nur für Bauordnung und Be 
bauungsplan sorgen soll, sondern auch auf Rechnung der öffentlichen 
Körperschaften das Bauland und die Baustellen beschafft, die Straßen 
erschlossen und der Bebauung übergeben werden sollen, wenn die nötigen 
Landmassen von der betreffenden öffentlichen Stelle beschafft und int 
Obereigentnm behalten werden sollen, so scheint uns dies solange un 
möglich, als im übrigen die Ansiedelung eine private Angelegenheit ist." 
Bevor ich nun näher auf das ebenerwähnte „Obereigentum" ein 
gehe, sei von der Speknlationsmöglichkeit der Gemeinde gesprochen. 
Um sich auf die Bodeupreise einen Einfluß zu verschaffe», kann 
die Gemeinde erstens aus ihrem altüberkommenen Besitz als Konkurrenz 
des gewerbsmäßigen Grundstückshandels Bauplätze verkaufen. In 
diesem Falle würde die Gemeinde zwar eine Zeitlang die Bodenpreise 
niedrig halten können, aber nur durch die Hingabe eines Gewinns, der 
ohne Zweifel nur erst recht in späterer Zeit der Bodenspekulation zn- 
J ) Bodenreform S. 16. 
a ) Die städtische Bodenfrage. 
3) Die Bodenreform S. 84. 
*) Handwörterbuch der Staatswissenschaften. III S. K2.
	        
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