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Bier und seine Rohstoffe.
herunter. Im allgemeinen ist die Extraktausbeute um so größer, je stärkereichcr
die Gerste ist; aus dem Grunde werden stärkereiche und proteinarme Gersten für
Brauereizwecke vorgezogen. Nach Fr. Schönfeld enthalten;
edle Gersten mittelgute Gersten geringwertige Gersten
Protein . . . 7—10 ®/ 0 10—12 % 12 — 15 °/ 0 -
C. J. Lintner hält indes schon 11 °/ 0 Protein und mehr in der Regel für
zu hoch in einer Brauereigerste.
Uber die Bestimmung des Proteins vergl. S. 208, der Stärke S. 238, der
Eohfaser S. 245 usw. Auch empfiehlt sich für Brauereigerste unter Umständen
die Bestimmung des Gehalts an in kaltem Wasser löslichen Stickstoffverbindungen,
denn je mehr lösliches Eiweiß in der Gerste vorhanden ist, desto größer „scheint“
das diastasische Vermögen des Malzes zu sein, das aus der Gerste erzeugt wird.
III. Malz.
Für die Untersuchung von Malz haben die Brauerei-Versuchsstationen in
Berlin, Hohenheim, München, Nürnberg, Weihenstephan, Wien und Zürich nachstehende
Vereinbarungen 1 ) getroffen:
1. Probenahme. Die zur Untersuchung dienende Malzprohe soll einer wirklichen
Durchschnittsprobe entsprechen. Unter Berücksichtigung, daß aufgeschüttetes Malz in
den verschiedenen Teilen des Haufens ungleiche Zusammensetzung hat, ist die ganze
Malzpartie vorher gründlich um- und überzuschaufeln. Alsdann werden von verschiedenen
Stellen möglichst viele gleiche Proben entnommen, gut gemischt und aus
dieser Mischung die Untersuchungsprobe gezogen. Ein Probestecher ist für die Probenahme
sehr dienlich, weil er gestattet, aus verschiedenen Tiefen Proben zu holen.
Bei in Silos lagerndem Malze ist es besonders wichtig, aus allen Tiefen die zur
Herstellung der Durchschnittsprobe dienenden Anteile zu erhalten. Von in Säcken
lagerndem Malze sind Stichproben aus mehreren Säcken und aus verschiedenen
Tiefen des Sackinhaltes zur Probemischung zu entnehmen.
2. Größe und Verpackung der Probe. Die Menge des zur Untersuchung einzusendenden
Malzes soll mindestens 500 g betragen. Die Verpackung muß eine
weitere Veränderung des Malzes, hinsichtlich des Wassergehaltes insbesondere, ausschließen.
Glasflaschen (Bierflaschen) mit Korkstöpsel oder Patentverschluß, Pulvergläser
mit eingeriebenem Stöpsel, Konservengläser oder auch gut schließende Blechgefäße
sind dazu geeignet. Steinkrüge, Kartons, Säcke oder Holzschachteln sind
ausgeschlossen. 2 )
3. Nähere Angaben. Es sollen zu einer jeden Malzprobe möglichst nähere
Angaben gemacht werden über den Zweck der Einsendung; ferner: a) über Gerstenprovenienz,
b) Art des Mälzens, c) Darrung, d) Alter des Malzes vom Abdarren an
gerechnet, e) Lagerung (Silo, Kasten, Säcke oder Haufen).
4. Untersuchung.
A. Mechanische Untersuchung, a) Hektolitergewicht. Dasselbe ist
mit dem neuen Getreideprober (der von der deutschen Normal-Eichungskommission
eingeführten Getreidewage) festzustellen, vorläufig ohne Korrektur (vergl. S. 444).
h) Das Tausend-Körner-Gewicht ist mindestens zweimal mit je 500
Körnern zu ermitteln. Das erhaltene Gewicht ist auf Malztrockensubstanz zu berechnen.
x ) Zeitschr. f. d. gesamte Brauwesen 1903, 26, 523.
3 ) Im Falle der ausnahmsweisen Untersuchung einer in solcher Verpackung eingegangenen
Probe ist dies im TJntersuchungsbericht besonders zu bemerken.