— 299 —
ber öltlidhen „Wiejenfeite‘“. Die Mehrzahl diefer Anjiedler waren mittel-
deutider Herkunft, aber au Nord: und Süddeutjdhe gab es unter
ihnen, und Franzofen, Schweizer, Holländer find unter den anderen
Staatsangehörigen zu nennen, die in MNeineren Gruppen mitzogen und
ipäter in der neuen Heimat mit den Deutjdhen verfmolzen. Der
Name der Heute deutiden Kolonie „Franzojen‘ erinnert nodh an ihre
Entitehung.
Bon den erlten Koloniften an der Wolga waren 2/, evangeli[ch
und 1/, Iatholijd. Heute überwiegen die Evangelijdhen jtärfer als zur
SGründungszeit,
Mandherlei Enttäufghungen erwarteten die Kolonijften in der neuen
Heimat und [Hon auf dem Wege dahin. Der gute Wille Katharinas,
alle möglidge Fürforge zu üben, wurde vielfad) durch die Untätigkeit
und den Eigennuß ihrer Beamten durchkreuzt. Die Koloniften Jahen
jid) — am SReifeziel angelommen — in einer unbebauten Gegend auf
ji Telbit geftellt; es fehlte viel von dem, was zu ihrer wirtfdhaftlidhen
Ausitattung verfproden war. Bittere Not und Entbehrungen aller
Art zwangen das arbeits}heue Bolt der Auswanderer, ih an Harte
Arbeit zu gewöhnen, und der gute deutjdHe Kern kam in dieler rauhen
Schule fAHlieklidH zum DurgHbrudh.
Die fogenannten „Kronsfolonien“ unterftanden von ihrer Grün-
dung an in Berwaltung und Gericht einer bejonderen Behörde, dem
„Kontor“ in Saratow, dem Jpäter audy die Kolonien der Privat-
unternehmer unterjtellt wurden. Diejes Kontor wurde im 18. Yahr-
hundert vorübergehend aufgehoben, aber bald in erweiterter Form
neu eröffnet. Es bejtand bis zum Jahre 1876 und Hat unter der
Leitung mander fähiger Borfteher im ganzen zum WohHl und Nußgen
der Kolonijten gewirkt; vom Yahrıe 1866 an war das Kontor nur nod
für Kirden- und Schulangelegenheiten zujtändig. Mit Aufhebung feiner
Kompetenzen wurden die Kolonien den allgemeinen Maatlihen Behörden
unterftellt.
Die Kolonien hatten ihre gewählte Selbjtverwaltung in den ein-
zelnen Dörfern und ebenfalls gewählte Gebietsverwaltungen für zum
Gebiet (rulfild): Woloftj) vereinigte Gruppen von Dörfern, Dielen
Selbitverwaltungsorganen ftanden gewählte Dorfidhukzen und Ober-
Ihulzen vor, die früher audy die niedere eigene Gerichtsbarkeit der
Kolonijten leiteten. Als höhere Geridhtsinjtanz war das Kontor in
Saratow zujtändig. m Jahre 1871 verloren die Wolgakolonien ihre
Privilegien; ihre Selbitverwaltung aber in Dörfern und Gebieten
blieb befjtehen.
Eine eigene Entjtehungsgelhidhte für fidh hat die befonders privi-
legierte Herrnhuter Kolonie Sarepta — weiter abwärts an der Wolga;
ibre Gründuna fällt in diefelbe Zeit wie die der übrigen erlten Wolga-