Full text: Tote und lebendige Wissenschaft

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vom politischen Standpunkte aus, als „staatliche Organisation 
der Wirtschaft" erscheint. — 
Nun zeigt sich deutlich, daß alle Unterganzheiten, welche 
gleichfalls Kapital höherer Ordnung ursprünglich bilden und 
daher Gemeinsamkeitsreife erzeugen, Unterganzheiten der 
Volkswirtschaft sind. Dazu gehören insbesondere die zunft 
artigen Verbände jeder Art. In ihnen geschieht, wie wir oben 
sahen, dasselbe, was auch in der Volkswirtschaft (in der „staat 
lichen" „Organisation" der Volkswirtschaft) geschieht: Sie 
schaffen — sogar durch ähnliche Beschlüsse in kleinen Beratungs 
körpern, gleichsam „Parlamenten" „Vorständen" — ein Kapital 
höherer Ordnung zum Zwecke einer Gemeinsamkeitsreife für 
einen ganz bestimmten Kreis von Wirtschaftshandlungen. — 
Vom subjektiven Standpunkte der Mitglieder aus 
mögen allerdings diese Verbände bloße „Selbsthilfe" be 
deuten, etwas ganz anderes als die, ihnen (oft) schlechthin 
gegebene, „Volkswirtschaft"! Von diesem subjektiven Stand 
punkte aus und von dem gewisser Markterscheinungen aus 
kann man sie ferner als bloße „Monopolstellungen" kenn 
zeichnen. Das bleibt aber alles an der Ober 
fläche! — es ist die übliche individualistische Betrachtung von 
der Froschperspektive aus. Ihr tieferes, ihr objektives Wesen 
besteht darin, daß sie ein Kapital höherer Ordnung für einen 
bestimmten Umkreis wirtschaftlicher Handlungen erzeugen und 
damit diesem wirtschaftlichen Umkreise eine bestimmte Eigen 
schaft als Organ, eine bestimmte gliedliche Stellung und Ver 
richtung in der Volkswirtschaft verschaffen — und sei es selbst 
auf dem Wege der Monopolisierung, sei es selbst, daß da 
durch Hypertrophie und ungesunde Überbildungen im grö 
ßeren Ganzen der Gebiets- oder Volkswirtschaft entstehen; 
das ändert an der grundsätzlichen Bedeutung und an dem 
grundsätzlichen Charakter der Wirtschaftsverbände als Erschei 
nungen der Gemeinsamkeitsreife nichts! So befremdlich es
	        
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