Full text : Tote und lebendige Wissenschaft

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vom  politischen  Standpunkte  aus,  als  „staatliche  Organisation
der  Wirtschaft"  erscheint.  —
Nun  zeigt  sich  deutlich,  daß  alle  Unterganzheiten,  welche
gleichfalls  Kapital  höherer  Ordnung  ursprünglich  bilden  und
daher  Gemeinsamkeitsreife  erzeugen,  Unterganzheiten  der
Volkswirtschaft  sind.  Dazu  gehören  insbesondere  die  zunftartigen ­
  Verbände  jeder  Art.  In  ihnen  geschieht,  wie  wir  oben
sahen,  dasselbe,  was  auch  in  der  Volkswirtschaft  (in  der  „staatlichen" ­
  „Organisation"  der  Volkswirtschaft)  geschieht:  Sie
schaffen  —  sogar  durch  ähnliche  Beschlüsse  in  kleinen  Beratungskörpern, ­
  gleichsam  „Parlamenten"  „Vorständen"  —  ein  Kapital
höherer  Ordnung  zum  Zwecke  einer  Gemeinsamkeitsreife  für
einen  ganz  bestimmten  Kreis  von  Wirtschaftshandlungen.  —
Vom  subjektiven  Standpunkte  der  Mitglieder  aus
mögen  allerdings  diese  Verbände  bloße  „Selbsthilfe"  bedeuten, ­
  etwas  ganz  anderes  als  die,  ihnen  (oft)  schlechthin
gegebene,  „Volkswirtschaft"!  Von  diesem  subjektiven  Standpunkte ­
  aus  und  von  dem  gewisser  Markterscheinungen  aus
kann  man  sie  ferner  als  bloße  „Monopolstellungen"  kennzeichnen. ­
  Das  bleibt  aber  alles  an  der  Oberfläche! ­
  —  es  ist  die  übliche  individualistische  Betrachtung  von
der  Froschperspektive  aus.  Ihr  tieferes,  ihr  objektives  Wesen
besteht  darin,  daß  sie  ein  Kapital  höherer  Ordnung  für  einen
bestimmten  Umkreis  wirtschaftlicher  Handlungen  erzeugen  und
damit  diesem  wirtschaftlichen  Umkreise  eine  bestimmte  Eigenschaft ­
  als  Organ,  eine  bestimmte  gliedliche  Stellung  und  Verrichtung ­
  in  der  Volkswirtschaft  verschaffen  —  und  sei  es  selbst
auf  dem  Wege  der  Monopolisierung,  sei  es  selbst,  daß  dadurch ­
  Hypertrophie  und  ungesunde  Überbildungen  im  größeren ­
  Ganzen  der  Gebiets-  oder  Volkswirtschaft  entstehen;
das  ändert  an  der  grundsätzlichen  Bedeutung  und  an  dem
grundsätzlichen  Charakter  der  Wirtschaftsverbände  als  Erscheinungen ­
  der  Gemeinsamkeitsreife  nichts!  So  befremdlich  es
            
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