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meinsam durchgeführte Ordnungen aller Art), mit größeren
Gutswirtschaften (grundherrschaftliche, fronhofartige Verbin
dungen), endlich mit dem politisch verbundenen Wirtschaftskreis
von Gau, Herzogtum, Territorium (z. B. schon durch Kriegs-,
Waffen- und Ausrüstungsbeisteuer, Steuer, aber auch durch
Fernhandel und Gütertausch) bedeutet der Wirtschaftsform
nach stets: daß nicht nur eine innere Organisation, sondern
auch eine Gliedhaftigkeit in übergeordneten, wirtschaftlichen
Ganzheiten und Gruppen besteht! Möge nun, wie gesagt, diese
Gliedhaftigkeit und Verbundenheit eine genauer festgelegte oder
eine unbestimmtere, möge sie eine herrschaftliche oder freiere
sein, stets bedeutet sie, daß die Unterganzheit der „Hauswirt
schaft" in lebensvoller, anpassungsfähiger Weise dem Ge
samtganzen. der Landschafts-, Volks- und
Weltwirtschaft eingegliedert ist.
Das von Schönberg, Bücher u. a. ausgemalte Phantom
einer „geschlossenen Hauswirtschaft" ohne Volkswirtschaft hat
nie existiert*).
Zusammenfassend ergibt sich:
Das Wappenzeichen jeder ständisch gebundenen Wirtschaft,
gründe sie sich nun auf Zunft- und Feudalverband oder bloß
auf vorwiegend feudale (grundherrschaftliche, „haus"wirt-
schaftliche) Gebilde, ist: gegliederte, in ihrem Verhältnis zu
einander teils festgelegte, teils bewegliche Unterganze; durch
Selbstbestimmung im Innern freie Unterganze. — Durch diese
Bestimmungsstücke ist die ständische Wirtschaft von der Ver
kehrswirtschaft sowohl wie von der Planwirtschaft grund
sätzlich getrennt — aber dennoch hat die ständische Wirtschaft
sowohl ein Stück „Kommunismus" wie ein Stück „Verkehrs-
wirtschaft", gleichsam als logische Schichten oder Stufen, in
sich! Durch verhältnismäßige Zielgleichheit im Kreise der
Zunftgenossen, Hausgenossen, Gutsgenossen, Verbandsge-
*) Dgl. unten S. 38 f.