Object: Tote und lebendige Wissenschaft

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meinsam durchgeführte Ordnungen aller Art), mit größeren 
Gutswirtschaften (grundherrschaftliche, fronhofartige Verbin 
dungen), endlich mit dem politisch verbundenen Wirtschaftskreis 
von Gau, Herzogtum, Territorium (z. B. schon durch Kriegs-, 
Waffen- und Ausrüstungsbeisteuer, Steuer, aber auch durch 
Fernhandel und Gütertausch) bedeutet der Wirtschaftsform 
nach stets: daß nicht nur eine innere Organisation, sondern 
auch eine Gliedhaftigkeit in übergeordneten, wirtschaftlichen 
Ganzheiten und Gruppen besteht! Möge nun, wie gesagt, diese 
Gliedhaftigkeit und Verbundenheit eine genauer festgelegte oder 
eine unbestimmtere, möge sie eine herrschaftliche oder freiere 
sein, stets bedeutet sie, daß die Unterganzheit der „Hauswirt 
schaft" in lebensvoller, anpassungsfähiger Weise dem Ge 
samtganzen. der Landschafts-, Volks- und 
Weltwirtschaft eingegliedert ist. 
Das von Schönberg, Bücher u. a. ausgemalte Phantom 
einer „geschlossenen Hauswirtschaft" ohne Volkswirtschaft hat 
nie existiert*). 
Zusammenfassend ergibt sich: 
Das Wappenzeichen jeder ständisch gebundenen Wirtschaft, 
gründe sie sich nun auf Zunft- und Feudalverband oder bloß 
auf vorwiegend feudale (grundherrschaftliche, „haus"wirt- 
schaftliche) Gebilde, ist: gegliederte, in ihrem Verhältnis zu 
einander teils festgelegte, teils bewegliche Unterganze; durch 
Selbstbestimmung im Innern freie Unterganze. — Durch diese 
Bestimmungsstücke ist die ständische Wirtschaft von der Ver 
kehrswirtschaft sowohl wie von der Planwirtschaft grund 
sätzlich getrennt — aber dennoch hat die ständische Wirtschaft 
sowohl ein Stück „Kommunismus" wie ein Stück „Verkehrs- 
wirtschaft", gleichsam als logische Schichten oder Stufen, in 
sich! Durch verhältnismäßige Zielgleichheit im Kreise der 
Zunftgenossen, Hausgenossen, Gutsgenossen, Verbandsge- 
*) Dgl. unten S. 38 f.
	        
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