Full text: Tote und lebendige Wissenschaft

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weise gibt entweder der Inhalt der Wirtschaft ab (Fischerei, 
Gewerbe, Handel — so bei List); oder die Verfassungsform, 
d. h. die Gliederungsform, die Art, wie sich Ganzheit in der 
Verfassung einer Gesamtwirtschaft darstellt (z. B. ständische, 
kommunistische Wirtschaft). Niemals kann aber die Einzel 
wirtschaft als solche — das Haus, die Unternehmung — den 
Einteilungsgrund abgeben. Dieser kommt ja in den einzelnen 
Wirtschaftsgebilden erst zur Erscheinung! Aber auch der ange 
nommene „Weg des Produktes" wird von Bücher insofern falsch 
dargestellt, als die Wege in jeweils höheren Ganzheiten und Zu 
sammenhängen als dem Hause und Gutshofe, bzw. der Zunft, 
verleugnet werden, wodurch eine gerade Stufenfolge, eine 
geradlinige „Entwicklung" herauskommt, die es in Wahrheit 
nie gab. Bücher ist der Handlanger Marrens und all' der 
anderen Materialisten und Mechanisten. 
Eine wahrhaft „geschlossene" Hauswirtschaft vor allem gibt 
es, wie wir früher (S. 29) darlegten, grundsätzlich nicht. Dieser 
Bücherische Hauptbegriff fällt schon von Anbeginn ins Wasser. 
Was aber nun den Begriff einer „Hauswirtschaft" im all 
gemeinen anbelangt, so besteht auch dieser nur mit Einschrän 
kungen zu Recht. Woran Bücher bei der „Hauswirtschaft" denkt, 
sind große Gruppen, ja ganze Kreise von Personen, keine 
bloße Familie mehr. Die „Hauswirtschaft" ist eine an den 
Gutshof (mittelalterlicher Fronhof, antiker Herrenhof, neu 
zeitlicher Feudalhof) geknüpfte Wirtschaft, deren Eigentüm 
lichkeit ich vorzugsweise dahin bestimmen möchte, daß sie ihre 
eigene grundherrliche Bodengrundlage unmittelbar selbst be 
nützt und daher ein stark bodenwirtschaftliches Gepräge zeigt. 
„Hofwirtschaft" wäre daher die sachgemäßere Bezeichnung. 
Behält man aber den alten Namen „Hauswirtschaft" bei, 
so gilt: Eine „Hauswirtschaft" gibt es wohl als Betriebs 
form (in dem Sinne, daß der Betrieb an Hof und Haus ge 
knüpft ist), aber nicht als Verfassungsform der Wirtschaft.
	        
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