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Man muß auch hinter der Hauswirtschaft die ständischen
Gliederungen erblicken und dars nicht den geradezu wider
sinnigen Gedanken hegen, es sei das Wirtschafts
leben eines Volkes zu irgendeiner Zeit
durch eine Summe, durch ein Nebenein
ander, geschlossener Hauswirtschaften be
stritten worden! Das gibt es auch bei den einfachsten
Naturvölkern nicht. Stets und überall sind Zusammenhänge
zwischen den Hauswirtschaften und zwar organische Glied-
haftigkeiten, überhauswirtschaftliche Bindungen vorhanden ge
wesen, wie wir schon früher (s. oben S. 29 f.) feststellten;
die zugleich echte „Volkswirtschaft" sind (auf welche wir da
her nicht bis 1789 warten mußten, wie Büchers primitiver
Darwinismus glaubt). Ohne Eingliederung in gauwirtschaft
liche, volkswirtschaftliche und weltwirtschaftliche Überganz-
hciten wäre keine der geschichtlichen Formen der Hauswirt
schaft möglich gewesen. „Hauswirtschaft" heißt nichts anderes
als ständische Wirtschaft bei überwiegend ackerbaulichem In
halte und hofwirtschaftlicher Betriebsform. Nur in solchem,
das Ständische unterteilendem Sinne kann der Begriff „Haus
wirtschaft" überhaupt gebraucht werden. Zunftmäßig wie hof
mäßig organisierte Wirtschaft sind gleicherweise Beispiele für
körperschaftlich-ständisch gegliederten Bau der Volkswirtschaft.
Dasselbe gilt von der S t a d t w i r t s ch a f t. Auch sie
war kein Nebeneinander von städtischen Wirtschaftskörpern.
Sondern diese Wirtschaftskörper hatten bestimmte Verrich
tungen innerhalb der Gesamtwirtschaft: Nah- und Fernhandel,
Gewerbe, das die Fronhofswirtschaft zu ergänzen hat, mit
Nah- und Fernausfuhr, Kapitalverwertung und Kapital
bildung nebst allen jenen Verrichtungen, die dem jeweils
überlegenen Wirtschaftszentrum zukommen. Die innere
Gliederung der Stadtwirtschaft und der Grad ihrer Selbst
versorgung ist dem gegenüber etwas Abgeleitetes. Denn jedes