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3-t. Nach israelitischem Recht hatten die Töchter kein Erbrecht mit
den Söhnen auf die elterliche Verlassenschaft.
35. Im Jahre 1808 hatte Geisenheimer sich ein Vermögen von 6000 fl
gespart und richtete ein Gesuch an den Fürsten Primas um Erlaubnis zur
Vollziehung seiner vor Erlaß der neuen Stättigkeit kontrahierten Ehe und
um die Qualität eines Stättigkeitsverwandten. Bei dieser Gelegenheit schreibt
der Fürst Primas eigenhändig an den Rand der Akte: „Einverstanden, und
wird auf jeden Fall der Schutz ertheilt in Rücksicht seiner vorzüglich guten
Eigenschaften.“ Fftm.: Uglb. D 62, Nr. 17, T. VII fase. 13b; Uglb. A 26, Nr. 17
(über Hauser).
36. Wenn Meyer Amschel im Jahre 1809 im Polizeiverhör aussagt,,
daß er allein der Inhaber seiner Handlung sei, daß seine Söhne lediglich
als Gehülfen in seinem Geschäft fungierten und ihm seine Warenhandlung
versähen, so beweist das nichts gegen unsere obigen Darlegungen, sondern
zeigt nur, daß der Chef der Handlung auch damals noch das Verhältnis
patriarchalisch auffaßte. Selbst der Gesellschaftsvertrag vom Jahre 1810
gewährt dem Familienhaupt gewisse geschäftliche Vorrechte, die ganz in jenem
Anschauungskreis liegen. Die entscheidende Stimme bei allen Geschäften und
bei Irrungen betreffs Auslegung des Gesellschaftsvertrags, die Anstellung
und Entlassung des Personals war in des Vaters Hand gegeben. Ja er
hatte sogar ausschließlich das Recht, auch außer dem jährlichen Gewinn
und Haushaltungsbedarf nach Belieben Gelder aus dem Handlungsfonds
zu entnehmen.
37. Das Gesamtvermögen betrug beim Vertragsabschluß vom Jahre 1810
800000 fl. Die 60000 fl, die im Vertrag den beiden jüngsten Söhnen vor
behalten bleiben, wurden oben außer Acht gelassen, sind aber natürlich auch
ohne Einfluß auf die ermittelten Verhältnisziffern, da ihre Abtrennung selbst
verständlich nach dem Verhältnis der bisherigen Geschäftsanteile stattfand.
38. Sämtliche Töchter erhielten später erheblich höhere Abfindungen
als der ältesten Tochter bei ihrer Verheiratung zugesichert waren. Daß im
Jahre 1795 bereits 5000 fl Mitgift an die älteste Tochter abgegangen waren,
darf schon in Rücksicht auf die jährliche Vermehrung des Geschäftsvermögens
außer Betracht bleiben.
39. A century of Finance 1804 to 1904, The London House of Rothschild,
London 1905, S. 13. Ein Exemplar dieses Privatdrucks auf der Freiherrlich.
Carl von Rothschildschen Bibliothek.
Rothschilds Geldhandel von 1801 bis 1806.
40. Marbg.: Akta den Ankauf dänischer Partialobligationen von dem
Handelshause Rüppell & Harnier in Frankfurt betreffend 1801 (77 500 Rtlr.) ■„
Das der Krone Dänemark zugestandene Anlehen 1784—1806 etc.
41. Marbg.: Das dem Oberhofagenten M. A. Rothschild in Frankfurt
gegen ein Unterpfand von Staatspapieren hergeliehene Kapital von 160000 Rtlrn.
1801—1806; Das dem Hofagenten M. A. Rothschild und dessen beiden Söhnen
Kriegszahlamtsagenten Amschel und Salomon Rothschild zu Frankfurt aus.
der Kriegskasse vorgeschossene Kapital von 200000 fl 1802—1805.