Full text: Meyer Amschel Rothschild, der Gründer des Rothschildschen Bankhauses

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173. Marbg.: Buderus’ Rechnung 1807, S. 103—105; Hessenland 1887, 
S. 251. 
174. Marbg.: Buderus’ Rechnung 1807, S. 102. 
175. Berlin: Geh. Staatsarchiv, Berichte des Fürsten Wittgenstein aus 
Hamburg, Altona und London 1807, 1808 Bl. 25. 
176. Marbg.: Wilhelm I Exil, Bündel 1. 
177. Hessenland 1887, S. 251 (W. Rogge-Ludwig). Carlshausen: 
Buderus an den Kurfürsten, 25. Sept. 1811, S. 1, 21. Sept. 1811, S. 11 u. ö. 
Lennep und die drei Bankiers müssen zusammen beim Kurfürsten ge 
wesen sein, um jenes Geschäft zu übernehmen. Ruben Hesse Goldschmidt 
empfing zu jenem Behuf von Lennep 51 Pfalz-Neuburger Obligationen, die 
Firma Michel Simon (vertreten durch Salomon Levi) 21 Baierische, Rothschild 
67 Baierische und 36 Darmstädter und außerdem von Knatz 200 Frankfurter. 
Alle drei übernahmen die Verpflichtung weder dem Kurfürsten noch Wittgen 
stein irgendeinen Verlust an den statt baren Geldes übergebenen Staats 
papieren zu berechnen. Sie sollten sich schadlos halten an dem ihnen 
gleichzeitig übertragenen sog Holländischen Geschäft. (Carlshausen; Brief 
Lenneps vom 5. Juli 1811.) Meyer Amschel Rothschild hatte nämlich den 
Vorschlag gemacht, ihm die Obligationen von 500 000 fl Banko bei der 
Holländisch-Ostindischen Kompanie auszuhändigen, um sie auf diese Weise 
zu retten. Buderus und Lennep befürworteten diesen Vorschlag „mit ge- 
wierigem Antrag“, und der Kurfürst genehmigte ihn laut Geheimem Kabinetts 
protokoll am 6. November 1807 in Itzehoe. Später, vielleicht im Dezember 1807, 
wurde unter Zurückdatierung auf den 20. Oktober 1806 den drei Bankiers 
die Originalobligation vom 10. Oktober 1788 über eine Million Gulden Holl. 
Kur. von den Staaten von Holland und Westfriesland zediert, vermutlich 
auch, um sie zu retten. (Carlshausen: Der Kurfürst an Buderus, 7. Dez. 1807.) 
Dieses Geschäft verlief jedenfalls unter Schwierigkeiten. Die Braunsberg u. Ko. 
in Amsterdam, bei denen die Obligation aufbewahrt wurde, vermißten noch 
im Juni des Jahres 1811 eine gerichtliche Bestätigung der vom Kurfürsten 
erteilten Zession über die Million Gulden und bessere Beweise seitens der 
Zessionarien. (Carlshausen: Buderus an den Kurfürsten, Juli 1911). Anstatt 
die ganze Sache mit einem einzigen Bankhaus abzumachen, hatte Lennep 
noch die beiden unzuverlässigen Kasseler Häuser in die Affäre hinein 
gezogen, was sich als sehr unglücklich erwies. (Carlshausen : Der Kurfürst 
an Buderus, 28. Aug. 1811, S. 4). Unterm 9. Januar 1815 wurde denn auch 
die Zession der Million Gulden ihrem ganzen Umfang nach auf das Roth- 
schildsche Bankhaus allein übertragen, und am 18. März 1816 beschloß die 
Kabinettskassendirektion den M. A. Rothschild & Söhnen die zedierte Obli 
gation über eine Million fl und die erhaltenen 500 Obligationen ä 1000 fl 
als ihr Eigentum zu überlassen, da alle Bedingungen erfüllt waren, die man 
ihnen für diesen Fall auferlegt hatte. Die Schuldforderung war nämlich 
annulliert worden und wurde dann auf ein Drittel reduziert. M. A. Roth 
schild & Söhne hatten für dieses Drittel 645 Stück österreichische sog. Silber 
obligationen d. d. Wien 1. Aug. 1815 ä 1000 fl 20 ff zu 2'/-°/« mit Zinskupons 
vom 1. Febr. an abzuliefern. Sie hatten ferner die Forderungen der hol 
ländischen Bankherren für Bemühung und Auslagen bei der versuchten
	        
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