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173. Marbg.: Buderus’ Rechnung 1807, S. 103—105; Hessenland 1887,
S. 251.
174. Marbg.: Buderus’ Rechnung 1807, S. 102.
175. Berlin: Geh. Staatsarchiv, Berichte des Fürsten Wittgenstein aus
Hamburg, Altona und London 1807, 1808 Bl. 25.
176. Marbg.: Wilhelm I Exil, Bündel 1.
177. Hessenland 1887, S. 251 (W. Rogge-Ludwig). Carlshausen:
Buderus an den Kurfürsten, 25. Sept. 1811, S. 1, 21. Sept. 1811, S. 11 u. ö.
Lennep und die drei Bankiers müssen zusammen beim Kurfürsten ge
wesen sein, um jenes Geschäft zu übernehmen. Ruben Hesse Goldschmidt
empfing zu jenem Behuf von Lennep 51 Pfalz-Neuburger Obligationen, die
Firma Michel Simon (vertreten durch Salomon Levi) 21 Baierische, Rothschild
67 Baierische und 36 Darmstädter und außerdem von Knatz 200 Frankfurter.
Alle drei übernahmen die Verpflichtung weder dem Kurfürsten noch Wittgen
stein irgendeinen Verlust an den statt baren Geldes übergebenen Staats
papieren zu berechnen. Sie sollten sich schadlos halten an dem ihnen
gleichzeitig übertragenen sog Holländischen Geschäft. (Carlshausen; Brief
Lenneps vom 5. Juli 1811.) Meyer Amschel Rothschild hatte nämlich den
Vorschlag gemacht, ihm die Obligationen von 500 000 fl Banko bei der
Holländisch-Ostindischen Kompanie auszuhändigen, um sie auf diese Weise
zu retten. Buderus und Lennep befürworteten diesen Vorschlag „mit ge-
wierigem Antrag“, und der Kurfürst genehmigte ihn laut Geheimem Kabinetts
protokoll am 6. November 1807 in Itzehoe. Später, vielleicht im Dezember 1807,
wurde unter Zurückdatierung auf den 20. Oktober 1806 den drei Bankiers
die Originalobligation vom 10. Oktober 1788 über eine Million Gulden Holl.
Kur. von den Staaten von Holland und Westfriesland zediert, vermutlich
auch, um sie zu retten. (Carlshausen: Der Kurfürst an Buderus, 7. Dez. 1807.)
Dieses Geschäft verlief jedenfalls unter Schwierigkeiten. Die Braunsberg u. Ko.
in Amsterdam, bei denen die Obligation aufbewahrt wurde, vermißten noch
im Juni des Jahres 1811 eine gerichtliche Bestätigung der vom Kurfürsten
erteilten Zession über die Million Gulden und bessere Beweise seitens der
Zessionarien. (Carlshausen: Buderus an den Kurfürsten, Juli 1911). Anstatt
die ganze Sache mit einem einzigen Bankhaus abzumachen, hatte Lennep
noch die beiden unzuverlässigen Kasseler Häuser in die Affäre hinein
gezogen, was sich als sehr unglücklich erwies. (Carlshausen : Der Kurfürst
an Buderus, 28. Aug. 1811, S. 4). Unterm 9. Januar 1815 wurde denn auch
die Zession der Million Gulden ihrem ganzen Umfang nach auf das Roth-
schildsche Bankhaus allein übertragen, und am 18. März 1816 beschloß die
Kabinettskassendirektion den M. A. Rothschild & Söhnen die zedierte Obli
gation über eine Million fl und die erhaltenen 500 Obligationen ä 1000 fl
als ihr Eigentum zu überlassen, da alle Bedingungen erfüllt waren, die man
ihnen für diesen Fall auferlegt hatte. Die Schuldforderung war nämlich
annulliert worden und wurde dann auf ein Drittel reduziert. M. A. Roth
schild & Söhne hatten für dieses Drittel 645 Stück österreichische sog. Silber
obligationen d. d. Wien 1. Aug. 1815 ä 1000 fl 20 ff zu 2'/-°/« mit Zinskupons
vom 1. Febr. an abzuliefern. Sie hatten ferner die Forderungen der hol
ländischen Bankherren für Bemühung und Auslagen bei der versuchten