Full text: Meyer Amschel Rothschild, der Gründer des Rothschildschen Bankhauses

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4) Er behällt sich nicht weniger vor, nach seinem Austritt aus der 
Handlung oder /: welches Gott noch lange Abwenden wolle: / seeligen 
Absterbens über seinen Handels Antheil zu Disponiren, und zu 
Gunsten seiner Söhne nach Willkühr zu verfügen. 
XI Es haben auch Herr Callmann, und Herr Jacob Rothschild ihr 
von derselben Herrn Vater dereinstig zu erhaltendes Heuraths Gut 
ebenfalls unverzinslich in die Handlung zu geben. 
XII Auf den Fall, dass einer der Herrn Associes während der Dauer 
des Contracts versterben sollte, so verbinden sich dieselben zur 
Aufrechthaltung der Handlung, und Credits gegenseitig auf das 
feierlichste, und an körperlichen Eides statt, daß, da sie allerseits 
durch vielfache Proben von ihrer Rechtschaffenheit überzeugt sind, 
weder ihre Gattinnen, Erben, oder die allenfallsigen Vormünder 
ihrer Kinder unter welchem Vorwände es immer sey, die Einsicht 
der Handlungsbücher, und Correspondenz verlangen, Obsignation, 
Inventarisation, oder Manifestations Eid begehren, noch die Hand 
lung auf irgend eine Art mit mit [so!] processen molestiren, sondern 
sich mit der ihnen, von den übrigen associes vorzulegenden letzten 
Billanz begnügen, und deren Product als ihren Alleinigen wahren 
Vermögens- und Handlungs Antheil ansehen, sollen, und Wollen, 
und willigen nicht weniger ein, daß, wenn irgend einer derselben 
sich diesem wohlerwogenen §pho zuwiderlaufende Anmaßungen 
beygeben lassen sollte, derselbe schon bey dem ersten Gericht 
lichen Schritt, ohne weiteres einer binnen 24 Stunden zu bezahlen 
den Conventionalstrafe von zwanzig tausend Thalern des 24 f. Fußes 
halb zum besten des hiesigen neuen Zuchthauses, und halb zum 
besten des Jüdischen Hospitals unterworfen seyn, und vor deren 
wirklichen Berichtigung von keinem Richter auch nur angehört 
werden soll. 
XIII Da das Vermögen der Handlung theils in Waaren, theils in 
Ausständen, Hypotheecken Obligationen, Wechseln, besteht, wovon 
leider! vieles bereits unflüssig und schlecht geworden ist, und noch 
mehrere andere bedeutende Posten es noch werden können, so 
versteht es sich von Selbsten, daß bey einer dereinstigen Theilung, 
oder dem Absterben des einen der Herrn Associes, er Selbsten, 
dessen Erben, oder die Vormünder seiner Kinder sein, oder ihr 
WEmCSBOCHEREi 
GEBRÜDER BUSATB GES. M. B. H. 
PURGSTALL N.-D.
	        
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