Full text : Meyer Amschel Rothschild, der Gründer des Rothschildschen Bankhauses

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4)  Er  behällt  sich  nicht  weniger  vor,  nach  seinem  Austritt  aus  der
Handlung  oder  /:  welches  Gott  noch  lange  Abwenden  wolle:  /  seeligen
Absterbens  über  seinen  Handels  Antheil  zu  Disponiren,  und  zu
Gunsten  seiner  Söhne  nach  Willkühr  zu  verfügen.
XI  Es  haben  auch  Herr  Callmann,  und  Herr  Jacob  Rothschild  ihr
von  derselben  Herrn  Vater  dereinstig  zu  erhaltendes  Heuraths  Gut
ebenfalls  unverzinslich  in  die  Handlung  zu  geben.
XII  Auf  den  Fall,  dass  einer  der  Herrn  Associes  während  der  Dauer
des  Contracts  versterben  sollte,  so  verbinden  sich  dieselben  zur
Aufrechthaltung  der  Handlung,  und  Credits  gegenseitig  auf  das
feierlichste,  und  an  körperlichen  Eides  statt,  daß,  da  sie  allerseits
durch  vielfache  Proben  von  ihrer  Rechtschaffenheit  überzeugt  sind,
weder  ihre  Gattinnen,  Erben,  oder  die  allenfallsigen  Vormünder
ihrer  Kinder  unter  welchem  Vorwände  es  immer  sey,  die  Einsicht
der  Handlungsbücher,  und  Correspondenz  verlangen,  Obsignation,
Inventarisation,  oder  Manifestations  Eid  begehren,  noch  die  Handlung ­
  auf  irgend  eine  Art  mit  mit  [so!]  processen  molestiren,  sondern
sich  mit  der  ihnen,  von  den  übrigen  associes  vorzulegenden  letzten
Billanz  begnügen,  und  deren  Product  als  ihren  Alleinigen  wahren
Vermögens-  und  Handlungs  Antheil  ansehen,  sollen,  und  Wollen,
und  willigen  nicht  weniger  ein,  daß,  wenn  irgend  einer  derselben
sich  diesem  wohlerwogenen  §pho  zuwiderlaufende  Anmaßungen
beygeben  lassen  sollte,  derselbe  schon  bey  dem  ersten  Gerichtlichen ­
  Schritt,  ohne  weiteres  einer  binnen  24  Stunden  zu  bezahlenden ­
  Conventionalstrafe  von  zwanzig  tausend  Thalern  des  24  f.  Fußes
halb  zum  besten  des  hiesigen  neuen  Zuchthauses,  und  halb  zum
besten  des  Jüdischen  Hospitals  unterworfen  seyn,  und  vor  deren
wirklichen  Berichtigung  von  keinem  Richter  auch  nur  angehört
werden  soll.
XIII  Da  das  Vermögen  der  Handlung  theils  in  Waaren,  theils  in
Ausständen,  Hypotheecken  Obligationen,  Wechseln,  besteht,  wovon
leider!  vieles  bereits  unflüssig  und  schlecht  geworden  ist,  und  noch
mehrere  andere  bedeutende  Posten  es  noch  werden  können,  so
versteht  es  sich  von  Selbsten,  daß  bey  einer  dereinstigen  Theilung,
oder  dem  Absterben  des  einen  der  Herrn  Associes,  er  Selbsten,
dessen  Erben,  oder  die  Vormünder  seiner  Kinder  sein,  oder  ihr
WEmCSBOCHEREi
GEBRÜDER  BUSATB  GES.  M.  B.  H.
PURGSTALL  N.-D.
            
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