Full text: Finanzwissenschaft

III. Abschnitt. Die parlamentarische Kontrolle des Staatshaushaltes, 83 
Wichtig an der englischen Kontrolle ist, daß dieselbe in der Weise 
geschieht, daß das Committee of public accounts die Verwaltungs 
beamten vorladet und sie examiniert. Der springende Punkt in 
dem englischen Vorgehen ist die Schnelligkeit. 
Man hat oft das Wesen der parlamentarischen Kontrolle in 
Frankreich infolge jenes Umstandes nicht deutlich erkannt, daß dort 
durch eine strenge .Rechnungskontrolle und durch die in Form von 
richterlichem Urteil erfolgende Kontrolle seitens des Cour des Comptes 
für die parlamentarische Kontrolle ein enges Gebiet bleibt. Nichts 
destoweniger muß aber darauf hingewiesen werden, daß eben Frank 
reich formell die vollkommenste parlamentarische Kontrolle ent 
wickelt hat, insofeme als dort dieselbe durch einen Gesetzesakt ab 
geschlossen wird, durch das sogenannte Gesetz der definitiven Rege 
lung des Budgets (loi de regiement definitif du budget), auch Schluß 
rechnungsgesetz genannt. Die parlamentarische Verhandlung dieses 
Gesetzes geschieht auf dieselbe Weise wie die des Budgetgesetzes. 
Die Verhandlung dieses Gesetzes erfolgt oft sehr spät (Stourm führt 
Fälle von 10 Jahren an) und oft wird das Gesetz in einer Sitzung 
erledigt. Natürlich verliert die Kontrolle dadurch jeden Wert, wie 
dies auch allgemein bemängelt wird. Einigermaßen mag hierfür 
als Entschuldigung dienen, daß die außerparlamentarische Kontrolle 
eine gründliche und vielfache ist. Stourm zählt folgende auf: 
1. Rechnungsvorlagen der anweisenden Minister; 2. Bericht des zur 
Untersuchung der ministeriellen Berichte eingesetzten Verifikations 
ausschusses; 3. allgemeine Darlegung des Cour des Comptes über 
die Konformität von Gesetz und Verordnung; 4. jährlicher Bericht 
des Cour des Comptes an das Staatsoberhaupt; ö. Motivenbericht 
und Gesetzesvorschlag mit Bezug auf das Schlußrechnungsgesetz. 
Überdies üben über die ganze Finanzverwaltung die Steuerinspek 
toren die Kontrolle, die das ganze Land zum Zwecke der Beauf 
sichtigung bereisen. 
Weder England noch Frankreich kennt das eigentliche Wesen 
des obersten Rechnungshofes, denn weder die Funktion des Exchequer 
and Audits Department noch das des Cour des Comptes stimmt hier 
mit vollständig überein. Das Cour des Comptes ist das höchste 
Organ für das Rechnungswesen und sein Wirkungskreis erstreckt 
sich nur hierauf, wenn es auch zum Teil an der parlamentarischen 
Kontrolle mitarbeitet. Die anweisenden Behörden und namentlich 
die Minister sind der Kontrolle nicht unterworfen. Doch legen die 
Minister jährlich Rechnungsabschlüsse über Einnahmen, über Aus 
gaben und eine allgemeine Schlußrechnung vor. Diese Schlußrech 
rechnungen werden durch eine gemischte Kommission, in der auch
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.