Full text: Finanzwissenschaft

Drittes Buch. 
Die Staatsausgabe». 
I. Abschnitt. 
Allgemeine Lehren. 
1. Indem wir auf die Behandlung der Staatsausgaben eingehen, 
ist vorerst die Frage zu erörtern, ob die Untersuchung der Staats 
ausgaben überhaupt zu den Problemen der Staathaushaltslehre 
gehört? 
Von wenigen Ausnahmen abgesehen — und zu diesen Aus 
nahmen gehört vor allem Smith, bei dem sogar der die Ausgaben 
behandelnde Teil umfangreicher ist als der die Einnahmen be 
treffende — behandeln die Autoren der Finanzwissenschaft nur die 
die Staatseinnahmen betreffenden Lehren. Und dies hat seine ge 
wisse Berechtigung. Die Staatshaushaltslehre kann sich nicht mit 
den prinzipiellen Fragen der Ausgabenwirtschaft befassen. Diese Pro 
bleme gehören in das Bereich anderer Wissenschaften, so nament 
lich der Verwaltungslehre. Ob der Staat die Industrie befördere, 
ob er zur Sozialversicherung beitrage, ob er für den Volksunterricht 
sorge, ob er sich mit Gesundheitspflege befasse, ob die Prozeßord 
nung das mündliche Verfahren akzeptiere, ob die allgemeine Wehr 
pflicht einzuführen sei oder nicht, wie die Gefängnisse einzurichten 
sind usw., das sind nicht Fragen der Finanzwissenschaft, aber alle 
auf diesem Gebiete getroffenen Maßnahmen haben ihre finanziellen 
Folgen. Mit diesen Folgen hat sich dann die Finanz Wissenschaft 
zu befassen. Sie hat namentlich das Wort, wenn einmal die prin 
zipiellen Fragen entschieden sind, diese finanziellen Folgen in Be 
tracht zu ziehen, eventuell kann auch schon vorher bei Entscheidung 
der prinzipiellen Fragen auch das finanzielle Moment ins Gewicht 
fallen. Dann hat die Finanzwissenschaft zu entscheiden, wie bei
	        
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