IX. Abschnitt. Die sozialen Ausgaben.
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Organen und damit Steigerung der Gehalte des richterlichen Per
sonals; e) größere Anforderungen an die menschenwürdige Behand
lung der Sträflinge, also dementsprechend größere Anforderung an
die Ubiquitäten, die Unterbringung und Verpflegung der Sträflinge;
f) Ausdehnung der Straftätigkeit auf Jugendliche (Jugendgerichte);
g) Patronage; h) Einführung des mündlichen Verfahrens, das in
der Kegel die Anstellung eines größeren Personals erfordert. Nach
anderer Richtung hin kann die Mündlichkeit durch Vereinfachung
des Verfahrens eine Herabminderung der Kosten herbeiführen.
Überhaupt läßt sich auf folgende Umstände hinweisen, die wieder
eine Abnahme der Ausgaben herbeizuführen vermögen: a) landwirt
schaftliche und gewerbliche Betätigung der Sträflinge; b) Einführung
der Schwurgerichte, die die unentgeltliche Mitwirkung des Laien
elementes herbeiführen.
Die Kosten der Justizpflege lassen sich auf folgende Gruppen
verteilen: a) Zentralverwaltung; b) Kodifikation; c) Gerichtsver
fassung; d) Gefängniswesen.
In Ungarn haben die Kosten für die Justizpflege das Staats
budget mit dem Betrage von 58,0 Millionen Kronen (1913) belastet.
Demnach haben diese Ausgaben 4,4 Prozent der ordentlichen Aus
gaben betragen. Pro Kopf der Bevölkerung ergeben sich folgende
Resultate:
Preußen (1916/17)
5,31
Mark,
Österreich (1915/16)
3,12
Kronen,
Ungarn (1913)
2,75
>7
Niederlande (1917)
2,09
Gulden,
Dänemark (1917)
3,65
Kronen,
Frankreich (1916)
1,44
Frank,
Schweden (1917)
0,94
Kronen.
IX. Absch
nitt.
Die sozialen Ausgaben.
Der Staat hat in der Neuzeit die Pflicht gefühlt, in die gesell
schaftlichen Verhältnisse gestaltend einzugreifen und namentlich die
Organisation und den Schutz der arbeitenden Gesellschaft zu be
fördern. Eine Reihe von Anstalten und Tätigkeiten fiel so in das
Bereich der Staatsverwaltung, die hierdurch ein ganz neues Gepräge
erhielt. Die sich hier ergebenden Aufgaben — losgelöst von dem
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Föld es, Finanz Wissenschaft. °