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3. Buch. Die Staatsausgaben.
selben eingelieferten Einnahmen, wie z. B. bei Steuereintreibungen,,
sind als solche Zuschläge zu charakterisieren. Hier und da kommt
auch das System des Stücklohnes vor, wo das Gehalt nach der
Quantität der geleisteten Arbeit (z. B. Auszählung von Zählungs
karten in Statistischen Bureaus) festgesetzt wird.
Das Gehalt wird den Angestellten heute in der Regel in Geld
bezahlt, in einzelnen Fällen in Naturalbezügen, oder zum Teil in
Geld, zum Teil in natura. Das Naturaleinkommen hängt mit der
Naturalwirtschaft zusammen, es hat sich aus derselben entwickelt
und behauptet sich dort, wo der Charakter der Naturalwirtschaft
noch stark vorwiegt. In diesem Falle werden den Beamten ent
weder Einkommensquellen überlassen (Grundbesitz) oder werden den
selben gewisse Unterhaltsmittel (Lebensmittel, Wohnung, Holzstoffe^
Kleidung) angewiesen. Mit der Weiterentwicklung des Wirtschafts
lebens wurde dieses System in den vorgeschritteneren Ländern zur
Ausnahme, denn dessen Voraussetzung war ja natürlich, daß auch der
Staat einen großen Teil seiner Einnahmen in Naturalien bezog. Der
größte Nachteil der Naturalentlohnung besteht darin, daß dieselbe
für den Staat eine schwankende Last, für den Berechtigten einen
höchst verschiedenen Vorteil bedeutete; dieselbe schmiegt sich nicht
den Verhältnissen des Einzelnen an und ist in dem einen Fall mit
Verschwendung, in dem andern mit Entbehrung verbunden. Sie
bietet hier zu viel, dort zu wenig. Trotzdem ist selbst bei geld
wirtschaftlichem System diese Art der Entlohnung oft angezeigt,,
namentlich mit Bezug auf die A\ ohnuug, da dieses Bedürfnis sonst
in manchen Fällen höchst ungenügend befriedigt würde. Die Natural
entlohnung ist ferner berechtigt in solchen Dienstzweigen, wo dies
der Natur des Dienstes entspricht, z. B. Wohnung, Heizung in
entlegenen Gegenden, wo hierfür nicht gesorgt ist, dann bei Forst
beamten usw. Auf den unteren Stufen des Staatsdienstes spricht
für die Naturalentlohnung die mangelhafte wirtschaftliche Er
ziehung, Erfahrenheit, Leistungsfähigkeit der Betreffenden (Kleidung,
Wohnung, Heizung beim Dienerpersonal), doch muß gesorgt werden,
daß keine leichtsinnige Verschwendung Platz greife. Auch beim
Militär, namentlich bei der Mannschaft sprechen viele Gründe für
die Naturalentlohnung. Die Gleichmäßigkeit der eingekauften Waren,
die größere Billigkeit bei En-gros-Einkauf, oft auch die gemeinsame
Wohnung usw. sprechen hierfür. Die durch den Weltkrieg hervor
gerufene unerschwingliche Teuerung aller Lebensbedürfnisse hat die
Frage der Naturalentlohnung wieder auf die Tagesordnung gebracht
und so wurde z. B. im ungarischen Parlament ein hierauf gehender
Antrag gestellt. Die Frage ist nicht leicht zu entscheiden, da es für