Inhalts Verzeichnis.
XIII
C. Sonstige Grundlehren.
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I. Abschnitt. Die staatstheoretische oder politische Grundlage des
Steuerwesens 319
II. Abschnitt. Die sonstigen, namentlich die sozialökonomischen Grund
lagen des Steuerwesens 322
III. Abschnitt. Steuerpolitik 324
D. Die Hauptarten der Steuern.
I. Abschnitt. Direkte und indirekte Steuern 330
II. Abschnitt. Ertragssteuern 354
III. Abschnitt. Vermögenssteuern 358
IV. Abschnitt. Verkehrssteuern 361
V. Abschnitt. Einkommensteuern 364
VI. Abschnitt. Zölle 372
VII. Abschnitt. Steuermonopole 375
E. Die Steuerverwaltung.
I. Abschnitt. Organisation der Steuerverwaltung 379
II. Abschnitt. Bemessung und Veranlagung der Steuern 381
III. Abschnitt. Die Erhebung der Steuern 388
IV. Abschnitt. Die Steuereintreibung 389
F. Die einzelnen Steuerarten.
I. Abschnitt. Allgemeine Bemerkungen 394
a) Die Steuern der entstehenden Steuerquellen.
I. Abschnitt. Die Grundsteuer 396
II. Abschnitt. Die Kapitalsteuer und Kapitalrentensteuer 405
III. Abschnitt. Besteuerung des Arbeitsverdienstes 408
IV. Abschnitt. Die Besteuerung des Unternehmergewinnes 410
V. Abschnitt. Verkehrssteuern 415
b) Die Besteuerung der bestehenden Steuerquellen.
I. Abschnitt. Die Einkommensteuern 422
II. Abschnitt. Die Vermögenssteuer , 457
III. Abschnitt. Die einmalige Vermögenssteuer 466
IV. Abschnitt. Wertzuwachssteuer (Besitzsteuer) 470
V. Abschnitt. Die Erbschaftssteuer 471
c) Die Steuern von verbrauchten Steuerquellen
resp. die Verzehrungssteuern.
I. Abschnitt. Allgemeine Lehren 479
II. Abschnitt. Steuern auf unentbehrliche Lebensrnittel 488
III. Abschnitt. Die Zuckersteuer 494
IV. Abschnitt. Die Besteuerung der geistigen und anderen Getränke . 498
V. Abschnitt. Die Tabaksteuer 508
VI. Abschnitt. Die Besteuerung der Gebrauchsgegenstände, Luxus
steuern und Aufwandsteuern 512
VII. Abschnitt. Sonstige Verzehrungssteuern 514
d) Sonstige Steuerarten.
I. Abschnitt. Primitive Steuergattungen 516
II. Abschnitt. Die Gebäudesteuer; Haussteuer 519
III. Abschnitt. Die Wehrsteuer 523
IV. Abschnitt. Der Wehrbeitrag 525
V. Abschnitt. Kriegssteuern 527