Full text: Finanzwissenschaft

170 4- Buch. II. Teil. Die privatwirtschaftlichen Einnahmen des Staates. 
kann, Erschwerung der Stellungnahme des Staates in den Fragen 
•der Industrie- und Handelspolitik, in Fragen der Sozialpolitik, der 
Zollpolitik usw. Die staatlichen Unternehmungen können auch ge 
wisse politische Gefahren heraufbeschwören (Wahlteilnahme der bei 
staatlichen Betrieben angestellten Arbeiter usw.). 
Die Probleme der industriellen und kaufmännischen Unter 
nehmungen bilden — auch wenn dieselben in Händen des Staates 
sind — nicht finanzielle Probleme, sondern Probleme der Volks 
wirtschaftspolitik, was von manchen Schriftstellern nicht in Betracht 
gezogen wird, die dann dieselben in der Finanzwissenschaft weit 
läufig behandeln, so z. B. auch Wagner. 
Auch bei industriellen und kaufmännischen Unternehmungen 
des Staates kann es vorkommen, daß der Staat in die Lage kommt, 
dieselben zu veräußern, wie wir dies bei den Domänen gesehen 
haben. Da es sich aber hier — von den Staatsbahnen abgesehen 
— zumeist nur um einzelne Unternehmungen handelt, sind mit der 
Veräußerung keine so wichtigen Fragen und Interessen verknüpft. 
Jedenfalls ist es wünschenswert, daß die Veräußerung das Staats 
interesse vor Augen halte, ferner, daß der Staat den vollen Wert 
der Unternehmung erhalte, was wieder voraussetzt, daß die Ver 
äußerung nicht eben in einer finanziellen Notlage des Staates er 
folge. Eine der traurigsten Veräußerungen von Staatsunternehmen 
war der Verkauf der einstigen österreichischen Staatsbahnen an den 
Credit mobilier in Paris. 
Die Bilanz der wichtigeren staatlichen Unternehmungen auf 
dem Gebiete der Industrie, des Handels und Verkehrs zeigt in 
Ungarn folgende Besultate (1913): 
Einnahmen Ausgaben 
Millionen Kronen 
Post, Telegraph und Telephon 104,4 88,9 
Staatsbahnen 459,2 385,2 
Postsparkasse 9,8 7,5 
Pfandleihanstalten 1,0 1,2 
Maschinenfabriken 89,1 79,0 
Staatsdruckerei 5,0 3,2 
Staatsbrücken und Tunnel 1,0 0,5 
Insgesamt 669,5 565,5 
Es ergibt sich ein Überschuß von 104,0 Millionen Kronen, 
welcher natürlich zur Verzinsung und Amortisation der in diesen 
Unternehmungen investierten Kapitalien nicht hinreicht, die Unter-
	        
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