Full text: Finanzwissenschaft

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4. Buch. V. Teil. Die Steuern. 
Nach der Auffassung Wicksell’s ist ein großer Teil der staatlichen 
Ausgaben derartiger Natur, daß sie gewissen partiellen Interessen 
dienen. Dieselben wären also nach diesem Modus leichter durch 
zusetzen. Dasselbe Verfahren wäre auch dann anzuwenden, wenn 
es sich um Herabsetzung von Ausgaben handelt. Dieses Verfahren 
würde überhaupt eine Umgestaltung des Budgets erfordern in der 
Weise, daß jede Ausgabe auf eine gewisse Einnahme basiert würde, 
wie dies namentlich früher der Fall war. Wenn dann eine ge 
wisse Interessengruppe eine Staatstätigkeit für überflüssig hält, 
dann würde mit deren Einstellung auch die betreffende Einnahme 
quelle sistiert. Das hier geschilderte Verfahren würde den Minori 
täten einen viel größeren Schutz gegen Überlastung gewähren, was 
gegenwärtig ganz besonders im Interesse der unteren Klassen liegt 
gegenüber den übrigen Klassen, aber in Zukunft im Interesse dieser 
Klassen liegen könnte gegenüber den zuweitgehenden Ansprüchen 
der unteren Klassen. Das Interesse der Minoritäten würde dann 
noch durch das Prinzip der Proportionalwahl befördert werden. 
Dieses Vorgehen, meint Wickseil, hat dann noch den Vorteil, daß 
die Steuern nicht als Lasten empfunden würden, sondern als Mittel, 
wodurch die Gesamtheit im allgemeinen und jede Klasse für sich 
zu Vorteilen gelangen könnte, welche sonst nicht erreichbar waren. 
Natürlich kann das hier geschilderte Vorgehen nur auf einen Teil 
der Ausgaben Anwendung finden und wenn die Interessenten die 
Last zu übernehmen geneigt sind, dann brauchte die betreffende 
Ausgabe im Budget überhaupt nicht aufgenommen zu werden. 
Bei der Opfertheorie verursacht die größte Schwierigkeit die 
Feststellung der Gleichheit des Opfers. Zur Erreichung dieses 
Zieles wurden verschiedene Versuche gemacht. So versuchte Cohen- 
Stuart das Problem mit Hilfe der Grenznutzentheorie zu lösen. 
Ein anderer Schriftsteller (Cassel) hat einen interessanten Weg 
gewählt, um die Gleichheit der Opfer bei verschiedenem Einkommen 
festzustellen. Er geht vom Arbeitsverdienst aus. Jedes Einkommen 
und daher jedes Opfer an Einkommen kann auf Arbeit resp. 
Arbeitszeit zurückgeführt werden. Die Gleichheit des Opfers bei 
ungleichem Einkommen wäre dann erreicht, wenn jeder ein gleiches 
Opfer an Arbeitszeit dem Staate zur Verfügung stellt. So wie der 
Staat beim Heeresdienst von jedem ein gleiches Opfer fordert, der 
Reiche wie der Arme opfern gleichermaßen ein Lebensjahr, ebenso 
würde der Staat auf dem Gebiete der Steuer von jedem dasselbe 
Maß an Opfer verlangen, nehmen wir an 30 Arbeitsstunden. Nun 
muß der Wert dieser Arbeitsstunden in Geld umgerechnet werden. 
Wenn jemand jährlich mit 300 Arbeitstagen, täglich 10 Stunden,
	        
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