|B. VIII. Abschnitt. Sonstige Postulate des Steuerwesens. 317
abgestellt werden konnten. Vor 1789 verblieben den Bauern von
100 Frank Einkommen 1 ) bloß 18, später 79. Im Jahre 1585 —
sagt ein ungarischer Historiker — wurde dem Leibeigenen Pferd,
Vieh weggenommen, so daß sie den Acker kaum bestellen konnten;
an vielen Orten hatten zwei oft auch vier Leibeigene nur einen
Pflug. 2 3 * ) Am Ende des XVII. Jahrhunderts trieb die österreichische
Regierung, obwohl das Land fortwährend Kriegsschauplatz war, von
1683—1698, 30 Millionen Gulden an Steuer ein, in 7 Jahren mehr
als der Türke in 100 Jahren. Im Jahre 1699 wurden auf alle
Länder der Monarchie 10,8 Millionen Gulden ausgeworfen, hiervon
auf Ungarn-Siebenbürgen dJ/g Millionen. Im Winter 1688—89 in
einer kalten Nacht entflohen zwischen Stuhlweißenburg und Komorn
fünf Dörfer bis zum letzten Manne der Exekution. Manche be
gingen Selbstmord, andere verkauften Kind und Weib als Sklaven
den Türken, um ihre Steuer zu bezahlen.
Bezüglich der Höhe der Steuer stellt Leroy-Beaulieu folgende
Regel auf: Unter gewöhnlichen Verhältnissen soll die Steuer 5 Pro
zent nicht übersteigen, es ist aber nicht nötig, daß sie unter 4 Pro
zent sinke, da die Staatsbürger dies leicht ertragen können; zwischen
5—9 Prozent ist die Steuer noch immer leicht zu ertragen und
einzuheben, über 10 Prozent beginnen aber nach allen Richtungen
hin die Schwierigkeiten; schon gefährlich ist der Zustand, wenn die
Steuer über 15 Prozent steigt. Der ungarische Staatsmann Szechenyi
sagte: „In Hinsicht der Steuer kann nicht die Masse der Bedürf
nisse den Maßstab bilden, wie hoch die Steuer sein soll und wofür
überhaupt gezahlt werde, sondern eben umgekehrt, einzig und allein,
um mich so auszudrücken, die größere oder geringere Melkbarkeit
des Landes“.
2. Die Bestimmtheit der Steuer. Wie jede Verpflich
tung, so wird auch die Last der Steuerzahlung schwerer empfunden,
wenn dieselbe unbestimmt ist und von der Willkür der Amtsorgane
abhängt. 8 ) Ein wichtiges Postulat des Steuerwesens ist es daher,
daß jeder genau wisse, oder zu wissen in der Lage sei, wieviel, wo
und wann er zu steuern habe. Das alte Steuerwesen war in dieser
Beziehung sehr unvollkommen. Eine der drückendsten Eigenschaften
der Taille war, daß der Bauer nie wissen konnte, wieviel er schulde,
da in jedem Jahre ein anderer die Steuer auswarf (die wohlhaben-
‘) Taine, La France en 1800 (Revue des deux Mondes, 1880, 8. 520.
2 ) Acsädy, Die Finanzen Ungarns unter Ferdinand I. (in ungarischer
Sprache), 8. 207.
3 ) Ce n’est pas le taux de l’impot, c’est son arbitraire, son irregularite,
qui opprime une nation (Lamartine, Voyage en Orient, 8. 478).