Full text: Finanzwissenschaft

|B. VIII. Abschnitt. Sonstige Postulate des Steuerwesens. 317 
abgestellt werden konnten. Vor 1789 verblieben den Bauern von 
100 Frank Einkommen 1 ) bloß 18, später 79. Im Jahre 1585 — 
sagt ein ungarischer Historiker — wurde dem Leibeigenen Pferd, 
Vieh weggenommen, so daß sie den Acker kaum bestellen konnten; 
an vielen Orten hatten zwei oft auch vier Leibeigene nur einen 
Pflug. 2 3 * ) Am Ende des XVII. Jahrhunderts trieb die österreichische 
Regierung, obwohl das Land fortwährend Kriegsschauplatz war, von 
1683—1698, 30 Millionen Gulden an Steuer ein, in 7 Jahren mehr 
als der Türke in 100 Jahren. Im Jahre 1699 wurden auf alle 
Länder der Monarchie 10,8 Millionen Gulden ausgeworfen, hiervon 
auf Ungarn-Siebenbürgen dJ/g Millionen. Im Winter 1688—89 in 
einer kalten Nacht entflohen zwischen Stuhlweißenburg und Komorn 
fünf Dörfer bis zum letzten Manne der Exekution. Manche be 
gingen Selbstmord, andere verkauften Kind und Weib als Sklaven 
den Türken, um ihre Steuer zu bezahlen. 
Bezüglich der Höhe der Steuer stellt Leroy-Beaulieu folgende 
Regel auf: Unter gewöhnlichen Verhältnissen soll die Steuer 5 Pro 
zent nicht übersteigen, es ist aber nicht nötig, daß sie unter 4 Pro 
zent sinke, da die Staatsbürger dies leicht ertragen können; zwischen 
5—9 Prozent ist die Steuer noch immer leicht zu ertragen und 
einzuheben, über 10 Prozent beginnen aber nach allen Richtungen 
hin die Schwierigkeiten; schon gefährlich ist der Zustand, wenn die 
Steuer über 15 Prozent steigt. Der ungarische Staatsmann Szechenyi 
sagte: „In Hinsicht der Steuer kann nicht die Masse der Bedürf 
nisse den Maßstab bilden, wie hoch die Steuer sein soll und wofür 
überhaupt gezahlt werde, sondern eben umgekehrt, einzig und allein, 
um mich so auszudrücken, die größere oder geringere Melkbarkeit 
des Landes“. 
2. Die Bestimmtheit der Steuer. Wie jede Verpflich 
tung, so wird auch die Last der Steuerzahlung schwerer empfunden, 
wenn dieselbe unbestimmt ist und von der Willkür der Amtsorgane 
abhängt. 8 ) Ein wichtiges Postulat des Steuerwesens ist es daher, 
daß jeder genau wisse, oder zu wissen in der Lage sei, wieviel, wo 
und wann er zu steuern habe. Das alte Steuerwesen war in dieser 
Beziehung sehr unvollkommen. Eine der drückendsten Eigenschaften 
der Taille war, daß der Bauer nie wissen konnte, wieviel er schulde, 
da in jedem Jahre ein anderer die Steuer auswarf (die wohlhaben- 
‘) Taine, La France en 1800 (Revue des deux Mondes, 1880, 8. 520. 
2 ) Acsädy, Die Finanzen Ungarns unter Ferdinand I. (in ungarischer 
Sprache), 8. 207. 
3 ) Ce n’est pas le taux de l’impot, c’est son arbitraire, son irregularite, 
qui opprime une nation (Lamartine, Voyage en Orient, 8. 478).
	        
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