Full text : Finanzwissenschaft

|B.  VIII.  Abschnitt.  Sonstige  Postulate  des  Steuerwesens.  317
abgestellt  werden  konnten.  Vor  1789  verblieben  den  Bauern  von
100  Frank  Einkommen 1 )  bloß  18,  später  79.  Im  Jahre  1585  —
sagt  ein  ungarischer  Historiker  —  wurde  dem  Leibeigenen  Pferd,
Vieh  weggenommen,  so  daß  sie  den  Acker  kaum  bestellen  konnten;
an  vielen  Orten  hatten  zwei  oft  auch  vier  Leibeigene  nur  einen
Pflug. 2  3  * )  Am  Ende  des  XVII.  Jahrhunderts  trieb  die  österreichische
Regierung,  obwohl  das  Land  fortwährend  Kriegsschauplatz  war,  von
1683—1698,  30  Millionen  Gulden  an  Steuer  ein,  in  7  Jahren  mehr
als  der  Türke  in  100  Jahren.  Im  Jahre  1699  wurden  auf  alle
Länder  der  Monarchie  10,8  Millionen  Gulden  ausgeworfen,  hiervon
auf  Ungarn-Siebenbürgen  dJ/g  Millionen.  Im  Winter  1688—89  in
einer  kalten  Nacht  entflohen  zwischen  Stuhlweißenburg  und  Komorn
fünf  Dörfer  bis  zum  letzten  Manne  der  Exekution.  Manche  begingen ­
  Selbstmord,  andere  verkauften  Kind  und  Weib  als  Sklaven
den  Türken,  um  ihre  Steuer  zu  bezahlen.
Bezüglich  der  Höhe  der  Steuer  stellt  Leroy-Beaulieu  folgende
Regel  auf:  Unter  gewöhnlichen  Verhältnissen  soll  die  Steuer  5  Prozent ­
  nicht  übersteigen,  es  ist  aber  nicht  nötig,  daß  sie  unter  4  Prozent ­
  sinke,  da  die  Staatsbürger  dies  leicht  ertragen  können;  zwischen
5—9  Prozent  ist  die  Steuer  noch  immer  leicht  zu  ertragen  und
einzuheben,  über  10  Prozent  beginnen  aber  nach  allen  Richtungen
hin  die  Schwierigkeiten;  schon  gefährlich  ist  der  Zustand,  wenn  die
Steuer  über  15  Prozent  steigt.  Der  ungarische  Staatsmann  Szechenyi
sagte:  „In  Hinsicht  der  Steuer  kann  nicht  die  Masse  der  Bedürfnisse ­
  den  Maßstab  bilden,  wie  hoch  die  Steuer  sein  soll  und  wofür
überhaupt  gezahlt  werde,  sondern  eben  umgekehrt,  einzig  und  allein,
um  mich  so  auszudrücken,  die  größere  oder  geringere  Melkbarkeit
des  Landes“.
2.  Die  Bestimmtheit  der  Steuer.  Wie  jede  Verpflichtung, ­
  so  wird  auch  die  Last  der  Steuerzahlung  schwerer  empfunden,
wenn  dieselbe  unbestimmt  ist  und  von  der  Willkür  der  Amtsorgane
abhängt. 8 )  Ein  wichtiges  Postulat  des  Steuerwesens  ist  es  daher,
daß  jeder  genau  wisse,  oder  zu  wissen  in  der  Lage  sei,  wieviel,  wo
und  wann  er  zu  steuern  habe.  Das  alte  Steuerwesen  war  in  dieser
Beziehung  sehr  unvollkommen.  Eine  der  drückendsten  Eigenschaften
der  Taille  war,  daß  der  Bauer  nie  wissen  konnte,  wieviel  er  schulde,
da  in  jedem  Jahre  ein  anderer  die  Steuer  auswarf  (die  wohlhaben-‘)

  Taine,  La  France  en  1800  (Revue  des  deux  Mondes,  1880,  8.  520.
2 )  Acsädy,  Die  Finanzen  Ungarns  unter  Ferdinand  I.  (in  ungarischer
Sprache),  8.  207.
3 )  Ce  n’est  pas  le  taux  de  l’impot,  c’est  son  arbitraire,  son  irregularite,
qui  opprime  une  nation  (Lamartine,  Voyage  en  Orient,  8.  478).
            
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