Full text: Finanzwissenschaft

D. VII. Abschnitt. Steuermonopole. 
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mehr durch das Gemeininteresse geleitet werden dürften, als die 
privatwirtschaftlichen Monopole. 
Dort also, wo die Produktion ohnedies wenigstens in den höheren 
Kreisen der Unternehmung in die Hände monopolartiger Aktien 
gesellschaften oder anderer Gebilde gerät, dort, wo, wie an anderer 
Stelle entwickelt wurde, zwischen staatlichem und privatem Betrieb 
kein Unterschied ist, bei staatlichem Betrieb ein höherer Grad der 
Vollkommenheit erreicht werden kann, nachdem die Vereinigung 
der betreffenden Produktionszweige in einer Hand, deren Leitung 
nach gleichförmigen Regeln, die vollständige Durchführung der 
Arbeitsteilung, die öffentliche Kontrolle, welcher jede Tätigkeit 
des Staates unterworfen ist, die Reichlichkeit des Staatskredits, das 
Ausschließen der störenden Wirkungen, Nebenwirkungen der freien 
Konkurrenz, der durch höhere Gesichtspunkte geleitete Staatswille 
nach vielen Richtungen hin günstig wirken, — wird die Besteuerung 
in Form des Monopols berechtigt sein. Produktion und Konsumtion 
werden sich nicht in Gegensätzen bewegen, denn bei Monopol ist 
es leicht die Größe der Konsumtion festzustellen; die Produktions 
kosten können auf das Minimum reduziert werden; der ausgedehnte 
Betrieb gestattet große Investitionen, kostspielige Experimente 
und Einrichtungen; den Forderungen der Hygiene in der allge 
meinen Verwaltung, namentlich aber den Interessen der Arbeiter 
klasse kann in höherem Maße Sorge getragen werden. Auch in 
sittlicher Richtung kann der Staat oft durch Monopole auf Be 
schränkung schädlicher Richtungen erfolgreicher hinwirken. 
Das Monopol wird in verschiedener Weise durchgeführt. Der 
Betrieb eines Artikels kann vollständig monopolistisch organi 
siert sein vom ersten Momente der Produktion bis zum letzten 
Stadium des Verkehrs, wenn derselbe in den Kreis der Konsumtion 
übergeht; in diesem Falle ist das Monopol ein vollständiges. 
In der Regel ist das Monopol aber ein partielles, da das voll 
ständige Monopol einen zu großen Apparat erfordert und die wirt 
schaftliche Tätigkeit der Staatsbürger übermäßig beschränkt. 
Die Frage der Totalität und Partialität des Monopols hängt 
natürlich nicht mit der Güte, der V ollkommenheit des Monopols 
zusammen, denn auch das partielle Monopol kann vollkommener 
Natur sein. Der Gegenstand des partiellen Monopols ist die Pro 
duktion oder der Verkehr, oft auch nur ein Teil derselben, z. B. 
auf dem Gebiete der Produktion bloß die Raffinierung des be 
treffenden Artikels, oder die Aufarbeitung des Rohproduktes resp. 
die Fabrikation; auf dem Gebiete des Verkehrs hinwieder nicht 
der ganze Verkehr, sondern bloß der Großhandel, während der
	        
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