D. VII. Abschnitt. Steuermonopole.
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mehr durch das Gemeininteresse geleitet werden dürften, als die
privatwirtschaftlichen Monopole.
Dort also, wo die Produktion ohnedies wenigstens in den höheren
Kreisen der Unternehmung in die Hände monopolartiger Aktien
gesellschaften oder anderer Gebilde gerät, dort, wo, wie an anderer
Stelle entwickelt wurde, zwischen staatlichem und privatem Betrieb
kein Unterschied ist, bei staatlichem Betrieb ein höherer Grad der
Vollkommenheit erreicht werden kann, nachdem die Vereinigung
der betreffenden Produktionszweige in einer Hand, deren Leitung
nach gleichförmigen Regeln, die vollständige Durchführung der
Arbeitsteilung, die öffentliche Kontrolle, welcher jede Tätigkeit
des Staates unterworfen ist, die Reichlichkeit des Staatskredits, das
Ausschließen der störenden Wirkungen, Nebenwirkungen der freien
Konkurrenz, der durch höhere Gesichtspunkte geleitete Staatswille
nach vielen Richtungen hin günstig wirken, — wird die Besteuerung
in Form des Monopols berechtigt sein. Produktion und Konsumtion
werden sich nicht in Gegensätzen bewegen, denn bei Monopol ist
es leicht die Größe der Konsumtion festzustellen; die Produktions
kosten können auf das Minimum reduziert werden; der ausgedehnte
Betrieb gestattet große Investitionen, kostspielige Experimente
und Einrichtungen; den Forderungen der Hygiene in der allge
meinen Verwaltung, namentlich aber den Interessen der Arbeiter
klasse kann in höherem Maße Sorge getragen werden. Auch in
sittlicher Richtung kann der Staat oft durch Monopole auf Be
schränkung schädlicher Richtungen erfolgreicher hinwirken.
Das Monopol wird in verschiedener Weise durchgeführt. Der
Betrieb eines Artikels kann vollständig monopolistisch organi
siert sein vom ersten Momente der Produktion bis zum letzten
Stadium des Verkehrs, wenn derselbe in den Kreis der Konsumtion
übergeht; in diesem Falle ist das Monopol ein vollständiges.
In der Regel ist das Monopol aber ein partielles, da das voll
ständige Monopol einen zu großen Apparat erfordert und die wirt
schaftliche Tätigkeit der Staatsbürger übermäßig beschränkt.
Die Frage der Totalität und Partialität des Monopols hängt
natürlich nicht mit der Güte, der V ollkommenheit des Monopols
zusammen, denn auch das partielle Monopol kann vollkommener
Natur sein. Der Gegenstand des partiellen Monopols ist die Pro
duktion oder der Verkehr, oft auch nur ein Teil derselben, z. B.
auf dem Gebiete der Produktion bloß die Raffinierung des be
treffenden Artikels, oder die Aufarbeitung des Rohproduktes resp.
die Fabrikation; auf dem Gebiete des Verkehrs hinwieder nicht
der ganze Verkehr, sondern bloß der Großhandel, während der