Full text : Finanzwissenschaft

D.  VII.  Abschnitt.  Steuermonopole.

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mehr  durch  das  Gemeininteresse  geleitet  werden  dürften,  als  die
privatwirtschaftlichen  Monopole.
Dort  also,  wo  die  Produktion  ohnedies  wenigstens  in  den  höheren
Kreisen  der  Unternehmung  in  die  Hände  monopolartiger  Aktiengesellschaften ­
  oder  anderer  Gebilde  gerät,  dort,  wo,  wie  an  anderer
Stelle  entwickelt  wurde,  zwischen  staatlichem  und  privatem  Betrieb
kein  Unterschied  ist,  bei  staatlichem  Betrieb  ein  höherer  Grad  der
Vollkommenheit  erreicht  werden  kann,  nachdem  die  Vereinigung
der  betreffenden  Produktionszweige  in  einer  Hand,  deren  Leitung
nach  gleichförmigen  Regeln,  die  vollständige  Durchführung  der
Arbeitsteilung,  die  öffentliche  Kontrolle,  welcher  jede  Tätigkeit
des  Staates  unterworfen  ist,  die  Reichlichkeit  des  Staatskredits,  das
Ausschließen  der  störenden  Wirkungen,  Nebenwirkungen  der  freien
Konkurrenz,  der  durch  höhere  Gesichtspunkte  geleitete  Staatswille
nach  vielen  Richtungen  hin  günstig  wirken,  —  wird  die  Besteuerung
in  Form  des  Monopols  berechtigt  sein.  Produktion  und  Konsumtion
werden  sich  nicht  in  Gegensätzen  bewegen,  denn  bei  Monopol  ist
es  leicht  die  Größe  der  Konsumtion  festzustellen;  die  Produktionskosten ­
  können  auf  das  Minimum  reduziert  werden;  der  ausgedehnte
Betrieb  gestattet  große  Investitionen,  kostspielige  Experimente
und  Einrichtungen;  den  Forderungen  der  Hygiene  in  der  allgemeinen ­
  Verwaltung,  namentlich  aber  den  Interessen  der  Arbeiterklasse ­
  kann  in  höherem  Maße  Sorge  getragen  werden.  Auch  in
sittlicher  Richtung  kann  der  Staat  oft  durch  Monopole  auf  Beschränkung ­
  schädlicher  Richtungen  erfolgreicher  hinwirken.
Das  Monopol  wird  in  verschiedener  Weise  durchgeführt.  Der
Betrieb  eines  Artikels  kann  vollständig  monopolistisch  organisiert ­
  sein  vom  ersten  Momente  der  Produktion  bis  zum  letzten
Stadium  des  Verkehrs,  wenn  derselbe  in  den  Kreis  der  Konsumtion
übergeht;  in  diesem  Falle  ist  das  Monopol  ein  vollständiges.
In  der  Regel  ist  das  Monopol  aber  ein  partielles,  da  das  vollständige ­
  Monopol  einen  zu  großen  Apparat  erfordert  und  die  wirtschaftliche ­
  Tätigkeit  der  Staatsbürger  übermäßig  beschränkt.
Die  Frage  der  Totalität  und  Partialität  des  Monopols  hängt
natürlich  nicht  mit  der  Güte,  der  V  ollkommenheit  des  Monopols
zusammen,  denn  auch  das  partielle  Monopol  kann  vollkommener
Natur  sein.  Der  Gegenstand  des  partiellen  Monopols  ist  die  Produktion ­
  oder  der  Verkehr,  oft  auch  nur  ein  Teil  derselben,  z.  B.
auf  dem  Gebiete  der  Produktion  bloß  die  Raffinierung  des  betreffenden ­
  Artikels,  oder  die  Aufarbeitung  des  Rohproduktes  resp.
die  Fabrikation;  auf  dem  Gebiete  des  Verkehrs  hinwieder  nicht
der  ganze  Verkehr,  sondern  bloß  der  Großhandel,  während  der
            
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