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4. Bach. V. Teil. Die Steuern.
amtliche Stempel auf der Umhüllung (Banderole), wie dies in den
Vereinigten Staaten und Rußland durchgeführt ist. Die Fabrikaten
steuer fordert große Kontrolle und sichert trotzdem die genaue
Berücksichtigung des Wertes nicht. 3. In Staaten, die keine Tabak
produktion besitzen, wird die Steuer am einfachsten in Form des
Zolles angelegt, wie dies in England geschieht, welches im Interesse
seiner Kolonien den heimischen Tabakbau verbot. Angeblich ist
aber in England der Schmuggel sehr entwickelt, etwa ein Viertel
des Bedarfes soll auf diese Weise Befriedigung finden. Dieser
Besteuerungsmodus besteht noch in der Schweiz, den Niederlanden,
Dänemark, Schweden und Norwegen, wo gleichzeitig die heimische
Produktion steuerfrei ist. 4. Eine seltenere Form der Besteuerung
besteht darin, daß die zum Tabakbau verwendeten Grundflächen
einer höheren Besteuerung unterliegen, nach der Menge, der Zahl
der Blätter oder nach dem Gewicht, im letzteren Falle entweder
in frischem Zustande oder schon in zur Produktion geeignetem
Zustande, im Momente, wo die Pflanze in die Fabrik oder in den
Handel kommt, und hier wieder mit oder ohne Berücksichtigung
des Wertes. In diese Kategorie gehört die deutsche Tabaksteuer.
Nachteil dieser Besteuerungsart ist, daß die Besteuerung früh er
folgt, daß die Produktion vielfachen Plackereien ausgesetzt ist, daß
die Qualität des Tabaks weniger in Betracht kommt, daß nur ein
niedriger Steuerfuß zur Anwendung kommen kann, der Staat also
die Steuerfähigkeit zu erfassen nicht imstande ist. Neben diesen
wichtigeren Systemen kommen wohl noch andere vor, so Monopol
und Verbot der inländischen Produktion (Spanien), Fabrikatssteuer
ohne Stempel, Fabrikatssteuer mit Anwendung des Monopols in
einem gewissen Stadium der Fabrikation (Griechenland) usw. In
Deutschland wurde überdies im Jahre 1906 die Zigarettensteuer
eingeführt. 1 )
Die folgende Tabelle bietet eine Übersicht über die Besteuerungs
arten des Tabaks:
Für Preußen sind die Hauptdaten der Tabaksteuerstatistik
(1912/13):
Menge des nach Gewicht besteuerten Tabaks 9150742 kg
» >, » Fläche „ „
(und Steuerabfindung) 308643 „
l ) In einzelnen Staaten, so in Ungarn, begegnen wir in älteren Zeiten auch
dem Versuch der Einführung eines Monopols auf die Tabakpfeife. Es war dies
eine Erfindung der österreichischen Finanz.