Full text: Finanzwissenschaft

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4. Bach. V. Teil. Die Steuern. 
amtliche Stempel auf der Umhüllung (Banderole), wie dies in den 
Vereinigten Staaten und Rußland durchgeführt ist. Die Fabrikaten 
steuer fordert große Kontrolle und sichert trotzdem die genaue 
Berücksichtigung des Wertes nicht. 3. In Staaten, die keine Tabak 
produktion besitzen, wird die Steuer am einfachsten in Form des 
Zolles angelegt, wie dies in England geschieht, welches im Interesse 
seiner Kolonien den heimischen Tabakbau verbot. Angeblich ist 
aber in England der Schmuggel sehr entwickelt, etwa ein Viertel 
des Bedarfes soll auf diese Weise Befriedigung finden. Dieser 
Besteuerungsmodus besteht noch in der Schweiz, den Niederlanden, 
Dänemark, Schweden und Norwegen, wo gleichzeitig die heimische 
Produktion steuerfrei ist. 4. Eine seltenere Form der Besteuerung 
besteht darin, daß die zum Tabakbau verwendeten Grundflächen 
einer höheren Besteuerung unterliegen, nach der Menge, der Zahl 
der Blätter oder nach dem Gewicht, im letzteren Falle entweder 
in frischem Zustande oder schon in zur Produktion geeignetem 
Zustande, im Momente, wo die Pflanze in die Fabrik oder in den 
Handel kommt, und hier wieder mit oder ohne Berücksichtigung 
des Wertes. In diese Kategorie gehört die deutsche Tabaksteuer. 
Nachteil dieser Besteuerungsart ist, daß die Besteuerung früh er 
folgt, daß die Produktion vielfachen Plackereien ausgesetzt ist, daß 
die Qualität des Tabaks weniger in Betracht kommt, daß nur ein 
niedriger Steuerfuß zur Anwendung kommen kann, der Staat also 
die Steuerfähigkeit zu erfassen nicht imstande ist. Neben diesen 
wichtigeren Systemen kommen wohl noch andere vor, so Monopol 
und Verbot der inländischen Produktion (Spanien), Fabrikatssteuer 
ohne Stempel, Fabrikatssteuer mit Anwendung des Monopols in 
einem gewissen Stadium der Fabrikation (Griechenland) usw. In 
Deutschland wurde überdies im Jahre 1906 die Zigarettensteuer 
eingeführt. 1 ) 
Die folgende Tabelle bietet eine Übersicht über die Besteuerungs 
arten des Tabaks: 
Für Preußen sind die Hauptdaten der Tabaksteuerstatistik 
(1912/13): 
Menge des nach Gewicht besteuerten Tabaks 9150742 kg 
» >, » Fläche „ „ 
(und Steuerabfindung) 308643 „ 
l ) In einzelnen Staaten, so in Ungarn, begegnen wir in älteren Zeiten auch 
dem Versuch der Einführung eines Monopols auf die Tabakpfeife. Es war dies 
eine Erfindung der österreichischen Finanz.
	        
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