7(5 2, Buch. Die verfassungsmäßige Ordnung des Staatshaushaltes u. das Budget
das Budgetgesetz. In manchen Fällen wird der textuelle Teil über
haupt später, nach Erledigung des zahlenmäßigen Teiles eingereicht
und dient, wie gesagt dazu, daß das Parlament nun erkläre, ob es
mit der Ausführung dieses Gesetzes das am Ruder befindliche Mi
nisterium betrauen will oder nicht. Dieses Vorgehen bringt nämlich
den Gedanken zum Ausdruck, daß das Leben des Staates es natür
lich unumgänglich notwendig mache, daß ein Staatshaushaltsplan
angefertigt werde. Ob aber das am Ruder befindliche Ministerium
mit dessen Ausführung zu betrauen sei, ist eine andere Frage und
hängt von dem Vertrauen des Parlamentes ab.
Endlich sei noch der Auffassung Erwähnung getan, daß die
Bedeutung der Appropriation darin bestehe, wonach die im Budget
festgesetzten Einnahmen und Ausgaben nicht nur äußerlich neben
einanderstellen, sondern sich auch gegenseitig bedingen, d. h. daß
die festgesetzten Einnahmen nur zur Deckung der festgesetzten
Ausgaben verwendet werden dürfen. Dies war auch die ursprüng
liche Bedeutung der Appropriation in England, wo für einzelne
Zwecke gewisse Einnahmequellen benannt wurden. Als dies auf
hörte, bezog sich die Appropriation (Verwendungsgesetz) darauf,
daß die festgesetzten Einnahmen nur zur Deckung des festgesetzten
Bedarfes verwendet werden dürfen.
13. Die Endresultate der Staatswirtschaft spiegeln sich in der
Bilanz, die sich aus dem Budget ergibt. Die Bilanz ist das Re
sultat der Vergleichung von Einnahmen und Ausgaben. Das Re
sultat kann ein dreifaches sein: 1. Einnahmen und Ausgaben sind
gleich; 2. die Einnahmen übersteigen die Ausgaben; 3. die Aus
gaben übersteigen die Einnahmen. Im ersten Falle ist der Staats
haushalt im Gleichgewicht; dies ist der gesündeste Zustand, denn
er zeigt erstens, daß die Einnahmen zur Deckung der Staatsbedürf
nisse genügen, ferner daß der Staat den Staatsbürgern nicht mehr
entzieht, als was zur Deckung der Staatsausgaben nötig ist, endlich
auch die Sorgfältigkeit in der Aufstellung des Staatshaushalts
planes, indem sowohl Einnahmen als Ausgaben rationell festgesetzt
sind. Wenn die Einnahmen die Ausgaben übersteigen, so ergibt
sich die Überschußwirtschaft, während in dem Falle, als die Aus
gaben die Einnahmen übersteigen, der Zustand des Defizits eintritt.
Namentlich hinsichtlich des Defizits werden folgende Fälle unter
schieden: 1. das budgetrechtliche Defizit und das tatsächliche Defizit.
Das tatsächliche Resultat kann mit dem Budget in Widerspruch
sein; das Budget kann ein Defizit ausweisen, das die Tatsachen
eliminieren und umgekehrt kann im Budget Gleichgewicht, in den
Endresultaten Defizit sein. In dem Falle, wo im Budget kein De-