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Güterumsatzpvlitik.
nicht ausschließt und daß bei der Art und Weise, wie sich
die Handelspolitik der Eingangszölle bedient, die Aussicht
auf Einnahmesteigemng vielfach in hohem Grade mitgewirkt
hat.
Die handelspolitische Aufgabe der Zölle ist fünffacher Art.
Als „bewegliche Zölle" („gleitende Zölle", „gleitende Zollskala")
sollen sie durch Regelung des Zu- und Abströmens
der Waren über die Grenze innere Preisverschiebungen
selbsttätig ausgleichen und dadurch der inneren Gütererzeugung
die dem Gesamtbedürfnis entsprechende Einträglichkeit sichern.
Zu dem Zwecke werden nach einem im voraus bestimmten
Verhältnisse die Eingangszölle bei sinkenden Preisen erhöht,
bei steigenden Preisen ermäßigt. (Bei beweglichen Ausfuhrzöllen
wird umgekehrt vorgegangen.) Zugrunde liegt dabei
die Auffassung, daß Zollveränderungen sich stets bald in'entsprechende
Änderungen der Preise und der Warenbewegung
über die Grenze umsetzen. Diese Auffassung ist nicht haltbar.
Der tatsächliche Erfolg der beweglichen Zölle ist deshalb
nicht erheblich gewesen. Bewegliche Eingangszölle haben
früher u. a. in England, Frankreich, Portugal, Schweden,
den Niederlanden bei Getreide Anwendung gefunden. In
Deutschland wurde seit 1887 von verschiedenen Seiten auf
bewegliche Zölle für Getreide, Mehl- und Mühlenerzeugnisse
hingearbeitet, aber ohne Erfolg. Gegenwärtig finden sich nur
bei einigen überseeischen Ländern bewegliche Zölle in Form
von Ausfuhrzöllen.
Die Verhandlungszölle und Verhandlungszuschläge
enthalten Zölle und Zollzuschläge, die über, das
eigene unmittelbare Bedürfnis des Landes hinausgehen und
als Verhandlungsgegenstände bei Handelsvertragsverhandlungen
dienen sollen. Sie sind bei einem „Doppeltarife" —
s. S. 113 — ohne weiteres aus dem Vergleiche der Höchsturid
der Mindestsätze zu ersehen, während sie bei einem