110
Güterumsatzpolitik.
beeinflußt durch die jeweilig vorhaitdenen Grundlagen der
volkswirtschaftlichen Betätigung. Die Schutzzölle sind von der
Handelspolitik fast aller wichtigeren Staaten ausgiebig verwertet
worden. In den 60er und 70er Jahren des 19. Jahrhunderts
waren sie etwas zurückgetreten, sind aber seit Ende
der 70 er Jahre wieder in wachsendem Umfange verwendet
worden. Sie stellen die wichtigste Form der handelspolitischen
Verwertung der Zölle dar.
Wenn die Handelspolitik auf Schutzzölle verzichtet — was
die Anwendung von anderen Arten der handelspolitischen
Verwertung und von Finauzzöllen keineswegs ausschließt —
so folgt sie der Freihandelsrichtung, wie sie namentlich
von Adam Smith und seiner Schule befürwortet wurde und
wird. Ihr steht gegenüber die Schutzzollrichtung. Sie
kann sich auf Gewerbeschutz (Friedrich List) oder auf Landwirtschaftsschutz
beschränken oder beides ins Auge fassen. Sie
kann den Schutzzoll in grundsätzlicher Verallgemeinerung anivenden
oder aber die einzelnen Fälle, in denen ein Schutzbedürfnis
zutage tritt, für sich auf Grund sorgfältiger Prüfung
und Abwägung aller einschlägigen Verhältnisse und der
zu erwartenden Vorteile und Nachteile behandeln. Wie das '
Schutzzollweseu auszugestalten ist, hängt völlig von dem Zustand
und den Bedürfnissen der einzelnen Volkswirtschaft in
einer gegebenen Zeit ab. Dasselbe gilt für die Frage, ob
überhaupt die Anwendung von Schutzzöllen angemessen ist
oder nicht. Weder für die Freihandels- noch für die Schutzzollrichtung
kann eine allgemeine und unbedingte Geltung
beansprucht werden. Alle großen Staaten — England eingeschlossen
— haben je nach den vorliegenden Bedürfnissen
mit den handelspolitischen Maßnahmen gewechselt und wer- ■
den auch künftig wechseln müssen. Auch zu derselben Zeit sind
die einzelnen Länder nicht gleichmäßig vorgegangen. Jeder
Überblick über die heutigen Verhältnisse zeigt ebenfalls ein