Handelspolitik.
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hängt eng zusammen mit der Entwicklung der großstaatlichen
Grenzzollordnungen an Stelle der früheren Grenzzölle für
Teilgebiete des Landes und der Binnenzölle. Um die handels
politische Bedeutung der Grenzzölle zu steigern, hat man
verschiedentlich mehrere Staaten zu einem einheitlichen
Grenzzollwesen zusammenzuschließen gesucht. In mehreren
Fällen ist das gelungen. Von neueren derartigen Vorgängen
ist besonders wichtig die Bildung des südafrikanischen Zoll
vereins und des „Australischen Bundes".
Die Einfuhrzölle kommen für die Handelspolitik sowohl
in der Form der Wertzölle (abgestuft nach dem Werte der
Waren) in Betracht, als auch in der Form der nach sachlichen
Maßstäben abgestuften („spezifischen") Zölle, wie Gewichts-,
Maß-, Stückzölle. Die nach sachlichen Maßstäben abgestuften
Zölle sind gegenwärtig am meisten in Anwendung; aber in
verschiedenen, besonders in überseeischen Gebieten werden die
Wertzölle noch in ausgedehnter Weise angewandt. Der
Wareueinfuhr erwachsen daraus vielfache Erschwerungen und
Unbequemlichkeiten, weil die Wertfeststellung überall beson-,
deren Schwierigkeiten begegnet, die nur durch sehr ver
wickelte und lästige Vorschriften einigermaßen behoben werden
können.
Um die handelspolitische Verwertbarkeit der Grenzzölle
möglichst zu steigern, ist die neuere Gesetzgebung zu einer
weitgehenden Zerlegung und zu einer dem wirtschaftlichen
Zustande des Landes möglichst angepaßten planmäßigen
Gliederung der Zölle übergegangen.
Die Eingangszölle sind gleichzeitig ein Mittel der Steuer
politik. Steht bei ihnen der Zweck der Einnahmegewinnung
im Vordergründe, so pflegt man sie als „Finanzzölle"
Zu bezeichnen und den handelspolitischen Zöllen gegenüber
zustellend Dabei ist aber zu beachten, daß die handelspolitische
Verwertung der Zölle ihre Fähigkeit zur Einnahinebeschaffung