Full text : Volkswirtschaftspolitik

Handelspolitik.

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eine  Arbeitsvergütung  erhält.  Eine  andere  Bedeutung  hat
die  „Eigenveredlung"  oder  „produktive  Veredlung".  Sie  besteht ­
  darin,  daß  aus  zollfrei  bezogenen  Rohstoffen  oder  Halberzeugnissen ­
  unter  entsprechender  Überwachung  Ausfuhrwaren ­
  hergestellt  werden,  so  daß  sie  auf  dem  Weltmarkt  ohne
die  Belastung  mit  Rohstoff-  oder  Halberzeugniszöllen  in
Wettbewerb  treten  können.  Das  veredelnde  Land  erlangt
hierbei  den  Unternehmergewinn.  Der  Veredlungsverkehr
beschränkt  sich  nicht  auf  die  Grenzbezirke,  sondern  greift  tief
in  das  Innere  des  Landes  hinein.  Das  Bedürfnis  dazu  tritt
aber  in  den  verschiedenen  Bezirken  ungleich  auf  und  richtet
sich  durchaus  nicht  überall  guf  dieselben  Warengruppen,  so
daß  sich  eine  Handhabung  des  Veredlungsverkehrs  im  Anschluß ­
  an  die  Sonderbedürfnisse  der  einzelnen  Bezirke  entwickelt ­
  hat.  Die  Wirkung  des  Veredlungsverkehrs  wird  im
allgemeinen  günstig  beurteilt.  Es  fehlt  jedoch  nicht  an  Beispielen ­
  ungünstiger  Wirkungen.  Die  Überwachungsmaßregeln
beim  Veredlungsverkehre  werden  vielfach  von  den  Beteiligten
als  lästig  empfunden.  Seine  völlige  Freigabe  ist  aber  nicht
möglich,  da  ein  nicht  überwachter  Verkehr  leicht  zu  Durchkreuzungen ­
  der  steuer-  und  handelspolitischen  Absichten  führen
kann.  Im  allgemeinen  muß  aus  diesen  Gründen  auch  daran
festgehalten  werden,  daß  die  ein-  und  wiederausgeführten
Beredlungswaren  die  gleichen  sind  (Grundsatz  der  Nämlichkeit, ­
  „Jdentitätsprinzip").  Gleichwohl  hat  man  in  verschiedenen ­
  Fällen  auf  die  Nämlichkeit  verzichtet  und  sich  begnügt
mit  der  Ausfuhr  einer  gleichen  Menge  gleicher  Waren  (Grundsatz ­
  der  Mengen-  und  Artgleichheit,  „Äquivalenzprinzip").
Namentlich  Frankreich  ist  dazu  übergegangen.
Dasselbe  Ziel,  das  die  erwähnte  Eigenveredlung  anstrebt,
nämlich  die  Freistellung  der  Ausfuhrwaren  von  Rohstoffund ­
  Halberzeugniszöllen,  wird  für  die  im  Inland  außerhalb ­
  des  Veredlungsverkehrs  hergestellten  Waren  durch  Ber-
            
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