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Allgemeine Gütererzengungsgolitik.
zunähme und ouf Begünstigung der Einwanderung, aber auf
Erschwerung der Auswanderung gerichtet war.
Die ersten Jahrzehnte des 19. Jahrhunderts folgten —
beeinflußt durch die Malthussche Übervölkerungslehre — entgegengesetzten
Anschauungen. Sie befürchteten ein Hinauswachsen
der Volkszahl über die richtige Grenze und suchten
deshalb durch das zweischneidige Mittel einer Erschwerung
der Eheschließung und durch Begünstigung des Abstrvmens
der überschüssigen Bevölkerung nach außen (Auswanderung)
den Zuwachs einzuengen. Inzwischen bat sich eine ruhigere
Beurteilung der Dinge festgesetzt. Die Furcht vor Übervölkerung
ist der Erkenntnis gewichen, daß eine große und
im Aufblühen begriffene Volkswirtschaft auch einer stark
wachsenden Bevölkerung Arbeit und Nahrung zu bieten
verinag, und daß die ständige Abwanderung in die Fremde
dem Lande gerade solche Menschen wegführt, die in der
wirtschaftlichen Arbeit gut verwendbar sind, und ihm vielfach
die Fürsorge für die hierzu nicht fähigen Angehörigen
überlaßt, und weiter, daß nicht jede Einwanderung an sich
erivünscht ist. Das hat die Bevölkerungspolitik auf andere
Bahnen geführt. Die Erschwerungen der Eheschließungen
sind im wesentlichen beseitigt. Der Einwanderung von wirtschaftlich
und sittlich tiefer stehenden Menschen sucht man sich
zu erwehren (z. B. in Australien, in den Vereinigten Staaten
usw.), und von einer besonderen Begünstigung der Einwanderung
wird abgesehen. Die Auswanderung tvird zwar
nicht verboten, aber auch nicht künstlich gefordert. Soweit sie
stattfindet, sucht man zunächst die Auswandernden gegen Irreführung,
gegen gesundheitliche Gefahren bei der Beförderung
und gegen Ausbeutung zu schützen (vergl. das deutsche Reichsgesetz
über das Auswanderungswesen voni 9. Juli 1897).
Weiterhin aber bemüht man sich, den Zusammenhang zwischen
den Ausgewanderten und deni Mntterlande zu erhalten.