Arbciterschntzpolitik.
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fi. Arbeitcrschutzpolitik.
Das volkswirtschaftliche Bedürfnis verlangt, daß mit dem
Grundstock menschlicher Arbeitskraft, der für die wirtschaft
liche Arbeit zur Verfügung steht, sorgfältig und vorsichtig
umgegangen wird. Anderenfalls entsteht die Gefahr, daß
Kraft, Gesundheit und Leben der Arbeitenden vorzeitig ver
braucht wird. Die Einseitigkeit der Beschäftigung, die sich
aus der weitgehenden Arbeitsteilung innerhalb der Betriebe
ergibt, verstärkt die Gefahr noch erheblich. Dazu tritt die
Tatsache, daß eine große Anzahl jugendlicher und weiblicher
Arbeitskräfte verwendet wird. Sie sind im allgemeinen gegen
schädliche Einwirkungen der Berufsarbeit weniger wider
standsfähig, und daraus erwächst die Gefahr, daß sie be
sonders schnell dauernde Nachteile erleiden, Nachteile, die
zum Teil auch das kommende Geschlecht schwächen. Das
alles würde das Verhältnis zwischen den arbeitsfähigen und
den zur Arbeit nicht mehr verwendbaren Teilen der Bevöl
kerung ungünstiger gestalten und die wirtschaftliche Arbeit
des Volkes mit einer unnatürlich großen Fürsorge für ver
brauchte Menschen belasten. Solchen Nachteilen entgegen
zuwirken, bedarf es nach den bisherigen Erfahrungen im
allgemeinen des staatlichen Eingreifens. Die Kraft und oft
genug auch das Verständnis der Arbeitenden selbst reicht dazu
in der Regel nicht aus. Zu dem gleichen Ergebnisse führt die
Rücksicht auf die Erhaltung der Wehrfähigkeit des Volkes und
das sittliche Gebot, den Schwachen da zu schützen, wo er sich
nicht selbst helfen kann.
Die staatlichen Eingriffe zum Schutze der Arbeitskraft,
der Gesundheit und des Lebens der Arbeiter bilden den In
halt der „d^rbeiterschutzpolitik", die zugleich ein wichtiger Be
standteil der „Sozialpolitik" im weiteren Sinne ist. DerStant
kann dabei schrittweise von Fall zu Fall je nach dem vor
liegenden Bedürfnis oder von vornherein mit allgemeinen