Arbciterschntzpolitik.
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fi. Arbeitcrschutzpolitik.
Das volkswirtschaftliche Bedürfnis verlangt, daß mit dem
Grundstock menschlicher Arbeitskraft, der für die wirtschaftliche
Arbeit zur Verfügung steht, sorgfältig und vorsichtig
umgegangen wird. Anderenfalls entsteht die Gefahr, daß
Kraft, Gesundheit und Leben der Arbeitenden vorzeitig verbraucht
wird. Die Einseitigkeit der Beschäftigung, die sich
aus der weitgehenden Arbeitsteilung innerhalb der Betriebe
ergibt, verstärkt die Gefahr noch erheblich. Dazu tritt die
Tatsache, daß eine große Anzahl jugendlicher und weiblicher
Arbeitskräfte verwendet wird. Sie sind im allgemeinen gegen
schädliche Einwirkungen der Berufsarbeit weniger widerstandsfähig,
und daraus erwächst die Gefahr, daß sie besonders
schnell dauernde Nachteile erleiden, Nachteile, die
zum Teil auch das kommende Geschlecht schwächen. Das
alles würde das Verhältnis zwischen den arbeitsfähigen und
den zur Arbeit nicht mehr verwendbaren Teilen der Bevölkerung
ungünstiger gestalten und die wirtschaftliche Arbeit
des Volkes mit einer unnatürlich großen Fürsorge für verbrauchte
Menschen belasten. Solchen Nachteilen entgegenzuwirken,
bedarf es nach den bisherigen Erfahrungen im
allgemeinen des staatlichen Eingreifens. Die Kraft und oft
genug auch das Verständnis der Arbeitenden selbst reicht dazu
in der Regel nicht aus. Zu dem gleichen Ergebnisse führt die
Rücksicht auf die Erhaltung der Wehrfähigkeit des Volkes und
das sittliche Gebot, den Schwachen da zu schützen, wo er sich
nicht selbst helfen kann.
Die staatlichen Eingriffe zum Schutze der Arbeitskraft,
der Gesundheit und des Lebens der Arbeiter bilden den Inhalt
der „d^rbeiterschutzpolitik", die zugleich ein wichtiger Be
standteil der „Sozialpolitik" im weiteren Sinne ist. DerStant
kann dabei schrittweise von Fall zu Fall je nach dem vorliegenden
Bedürfnis oder von vornherein mit allgemeinen