Full text : Volkswirtschaftspolitik

30  Allgemeine  Gütererzeugmigspolitik.
führung  weiterer  wirksamer  Verbesserungen  des  Arbeiterschutzes ­
  wurde  im  Dezember  1907  dem  Reichstag  ein  Gesetzentwurf ­
  vorgelegt,  aus  dem  der  auf  weibliche  und  jugendliche ­
  Arbeiter  bezügliche  Teil  als  Gesetz  vom  28.  Dezember
1908  ergangen  ist.
Die  Arbeiterschutzmaßregeln  scheiden  sich  in  allgemeine  und
besondere.  Allgemeiner  Art  sind  die  Vorschriften  über
den  Schutz  gegen  Berufskrankheiten,  Unfälle  und  sonstige
Gesundheitsschädigungen  bei  der  Arbeit  und  ferner  die  Bestimmungen ­
  über  die  Sonntagsruhe.  Sie  berühren  alle
Arbeiter  der  von  den  Vorschriften  erfaßten  Berufszweige.
Besonderer  Art  sind  die  Vorschriften  über  den  Schutz  der
Kinder,  der  jugendlichen,  der  weiblichen  und  der  erwachsenen
männlichen  Arbeiter,  weil  diese  Vorschriften  nur  diejenige
Arbeitergruppe  berühren,  für  welche  sie  ausdrücklich  gegeben ­
  sind.
Der  Schutz  gegen  Gesuudheitsschädigungen  aller  Art
bedingt  besondere  Vorschriften  über  die  bauliche  Anlage  der
Arbeitsräuine  und  über  den  Betrieb.  Der  hierfür  maßgebende
Grundsatz  ist  in  dem  deutschen  Arbeiterschutzgesetze  von  1891
(§  120a)  dahin  bezeichnet,  daß  der  Unternehmer  verpflichtet
ist,  Arbeitsräume,  Betriebsvorrichtungen,  Trieb-  und  Arbeitswerke ­
  und  Gerätschaften  so  einzurichten  und  zu  unterhalten
und  den  Betrieb  so  zu  regeln,  daß  die  Arbeiter  gegen  die
Gefahren  für  Leben  und  Gesundheit  so  weit  geschützt  sind,
als  es  die  Art  des  Betriebs  gestattet.
Die  Hauptpunkte,  auf  die  sich  hierbei  die  Fürsorge  des
Unternehmers  erstrecken  muß,  sind  im  Gesetze  noch  besonders
bezeichnet:  genügendes  Licht,  ausreichender  Luftraum  und
Luftwechsel,  Beseitigung  des  bei  dem  Betrieb  entstehenden
Staubes,  der  dabei  entwickelten  Dünste  und  Gase,  sowie  der
dabei  entstehenden  Abfälle,  ferner  Herstellung  derjenigen  Borrichtungen,
  ivelche  zum  Schutze  der  Arbeiter  gegen  gefähr ­
            
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