Arbeiterschutzpolitik.
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träglichkeiten für den Betrieb -verbunden ist, welche die Unter-,
nehmer veranlassen, darauf überhaupt zu verzichten. Maßhalten,
Berücksichtigung der nllgenieinen wirtschaftlichen Lage
und Vermeidung überstürzten Vorgehens ist deshalb durch
die Verhältnisse durchaus geboten. Im übrigen bedarf es
dabei einer Anpassung an die besonderen Verhältnisse und
Bedürfnisse der einzelnen Länder. Eine weitgehende allmähliche
Annäherung in den Hauptmaßnahmen der Arbeiterschutzpolitik
wird dadurch nicht ausgeschlossen.
Die vorstehenden Erwägungen treffen in besonderer
Schärfe zu für Eingriffe zum Schutze der erwachsenen
männlichen Arbeiter, weil diese in der Regel die Hauptträger
des Familieneinkommens sind. Erwachsene männliche
Arbeiter werden im allgemeinen den „geschützten Arbeitern"
nicht zugerechnet. Man setzt voraus, daß sie selbst erkennen
imb wissen, was ihren Verhältnissen und Bedürfnissen entspricht,
und man traut ihnen auch die Kraft zu, das als nötig
Erkannte zu erreichen. Vielfach ist das auch anzunehmen;
aber es fehlt nicht an Beispielen sowohl mangelnder Einsicht
als auch unzureichender Kraft zur Erreichung des Notwendigen,
und die grundsätzliche Ablehnung jedes staatlichen
Eingreifens zugunsten der erwachsenen Arbeiter läßt sich
nicht mehr aufrecht erhalten. Nicht nur sind die erwachsenen
männlichen Arbeiter in die allgenieinen Vorschriften über
Sonntagsruhe und Gesundheitsschutz hineingezogen ; auch die
Regelung ihrer Arbeitszeit ist der staatlichen Beeinflussung
nicht mehr ganz entrückt. Die Frage bietet erheblicheSchwierigkeiten.
Daß eine übermäßige Ausdehnung der täglichen
Arbeitszeit auf die Dauer auch den erwachsenen männlichen
Arbeitern Nachteile bringt, die vom Standpunkte der Volkswirtschaft
durchaus zu beklagen sind, wird allgemein zugegeben;
nicht minder, daß eine gewisse Abkürzung der Arbeitszeit
sehr erwünscht ist behufs Verminderung der schädlichen