Full text: Volkswirtschaftspolitik

82 Besondere Gütererzeugungspolitik. 
bei Ausnutzung der zur Fischerei geeigneten Gewässer der 
Erhaltung und Entwicklung des Fischbestaudes nachteilig ist, 
haben verschiedene Staaten die — unter Umständen zwangs 
weise erfolgende — Bildung von Fischereigenossenschaften 
vorgesehen. Dazu treten mancherlei Vorschriften über Schon 
bezirke und Schonzeiten, über Abwehr von Nachteilen, die 
durch Benutzung des Wassers zu gewerblichen, landwirtschaft- 
lichen oder Verkehrszwecken, durch Wasserbauten, durch fisch 
fressende Tiere oder auch durch bestimmte Fangarten und 
durch Wegfangen zu junger Tiere entstehen können, über ! 
Mindestmaße der in den Verkehr zu bringenden Fische usw. 
Fast durchweg wird die Ausübung der Fischerei von der 
Lösung besonderer Fischereikarten abhängig gemacht. Die 
Überwachung der Durchführung-der gesetzlichen Vorschriften 
liegt mehrfach in der Hand besonderer Fischereibeamten (in 
Preußen der Fischmeister und Oberfischmeister). Des weiteren 
ist es nötig, für die Fachausbildung durch Fischereischulen i 
zu sorgen, zur Erforschung der Bedingungen und Wege der j 
Fischerei uird der Fischzucht wissenschaftliche Anstalten zu er 
richten, zu unterhalten oder zu unterstützen, die Ausübungj 
der Fischerei auf den die Staatsgrenzen überschreitenden Ge- 
wässern durch Verträge mit anderer: Staaten sicher zu 
stellen usw. Auch die nicht-öffentliche, namentlich vor: Fischerei- j 
vereinen durchgeführte Tätigkeit für Erhaltung und Ver 
besserung des Fischbestarrdes, für Entwicklung rreuer oder für 
Wiederentwicklung vernichteter roertvoller Fischarten ist an 
zuregen und nötigenfalls nrit Geldmitteln zu unterstützen. 
In Deutschland sieht der Reichshaushaltsvvranschlag hierfür 
besondere Mittel vor, 1910 z. B., wie schon seit Jahren, 
85 000 Mk. Viel erheblicher sind die Aufwendungen des 
preußischen Landwirtschaftsminisleriums. Für 1909 z. B- 
sind bei ihm zur „Förderung der Fischerei" 496 464 Mk. 
vorgesehen, wovon der weitaus größte Teil auf Beamte,
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.