Full text: Die modernen Lösch- und Ladeeinrichtungen und ihre Bedeutung für die Seeschiffahrtsbetriebe

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Für Akkordarbeit ist der verdiente Lohn nach beendeter 
Entlöschung des Schiffes entweder an der Arbeitsstelle oder im 
Bureau des Stauers zu zahlen; Vorschuß wird Mittwochs oder 
Sonnabends, mit je 20,— Mk. pro Mann gewährt, sofern der ver 
diente Lohn diesen Betrag übersteigt. Für Arbeiten in Häfen, 
die nicht an der Elbe liegen, werden besondere Vereinbarungen 
getroffen. 
Arbeitsordnung der Stauereibetriebe. 
1. Die regelmäßige tägliche Arbeitszeit dauert an der Arbeits 
stelle von 6 Uhr morgens bis 6 Uhr abends. 
In der Regel findet eine Frühstückspause von 8 bis Uhr 
und eine Mittagspause von 12 bis 1 1 / 2 Uhr statt. 
Das Nähere ergibt für die nicht in festem Wochenlohn ste 
henden Arbeiter der Lohntarif für Schauerleute, für die in festem 
Wochenlohn stehenden der Kontrakt. 
2. Die nicht in festem Wochenlohn stehenden Arbeiter erhalten 
in der Regel an den Wochentagen bei Beendigung der Arbeit 
den verdienten Lohn. 
Die in festem Wochenlohn stehenden Arbeiter erhalten den 
Lohn am Mittwoch für die Zeit vom Sonntag bis zum Sonnabend 
der vorhergegangenen Woche. 
3. Austritt und Entlassung aus der Arbeit erfolgt für die 
nicht in festem Wochenlohn stehenden Arbeiter nach ganzen, 
halben oder dreiviertel Tagen. Das Nähere ergibt der Lohntarif. 
Für die in festem Wochenlohn stehenden Arbeiter ist die 
Kündigungsfrist 4 Wochen; die Kündigung erfolgt nur auf den 
Schluß einer Kalenderwoche. 
4. Diese Arbeitsordnung tritt am 31. Dezember 1910 in Kraft. 
Hamburg, den 1. Dezember 1910. 
Für die Stauereibetriebe 
Hafenbetriebs-Verein in Hamburg e. V.
	        
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