Full text : Die modernen Lösch- und Ladeeinrichtungen und ihre Bedeutung für die Seeschiffahrtsbetriebe

HO

Neben  diesen  Akkordsätzen  wird  bezahlt:
für  Arbeit  während  der  ganzen  Nacht
sowie  ganzer  Sonn-  und  Festtage  .  .  Mk.  6,—

auf  der  Unterelbe  5,—
während  der  halben  Nacht,  sowie  halber
Sonn-  und  Festtage  3,—
auf  der  Unterelbe  „  2,50
Überarbeit  wird  nur  nach  halben  oder
ganzen  Nächten  bezahlt.
Für  die  Zeit  von  4  bis  6  Uhr  morgens  „  2,60

während  der  Mittagspause  von  12  bis
ü/2  Uhr  2  —
Wenn  bei  Akkordarbeiten  ein  Gang  zur  Arbeit  bestellt  ist
und  innerhalb  zweier  Stunden  nach  Ankunft  an  der  Arbeitsstelle,
ohne  Schuld  der  Arbeiter,  nicht  mit  der  Arbeit  begonnen  werden
kann,  dann  sollen  pro  Mann  und  Stunde  0,60  Mk.  vergütet
werden.  Die  Zeit  für  Zuriggen  zählt  nicht  als  Wartezeit.  Für
Stilliegen  soll  während  der  Arbeitszeit,  wenn  ohne  Verschulden
der  Arbeiter  verursacht,  und  wenn  das  Stilliegen  länger  als  zwei
Stunden  dauert,  pro  Mann  und  Stunde  0,60  Mk.  vergütet  werden,
und  zwar  rückwirkend  für  die  ganze  Versäumnis.  Wind  und
Wetter  ausgeschlossen.  Der  Zuriggetag  kommt  bei  Getreide
nicht  in  Anrechnung,  wenn  das  Schiff  mehr  als  300  Tonnen
Ladung  hat.
Als  Geschirr-  und  Fährgeld  wird  den  Getreide-Akkordarbeitern
pro  Gang  und  Chance  9,—  Mk.  bezahlt.
Jede  übernommene  Getreide-Akkordarbeit  von  300  Tonnen
oder  mehr  gilt  als  volle  Chance;  eine  Chance  unter  300  Tonnen
berechtigt  zur  Vornotierung  für  die  nächste  Chance.  Die  an  Bord
befindlichen  Gänge  löschen  das  Schiff  insoweit  gemeinschaftlich,
als  die  einzelnen  Gänge,  je  nachdem  sie  mit  ihrer  Luke  fertig
werden,  wenn  erforderlich,  in  einer  anderen  Luke  mit  zuriggen.
Wird  jedoch  ein  Gang  fertig  und  er  hat  nicht,  sobald  zugeriggt
ist,  sofort  Gelegenheit  zur  Arbeit,  so  soll  die  Chance  für  beendet
gelten  und  der  Gang  nicht  verpflichtet  sein,  noch  länger  Zeit  an
Bord  zu  warten.  Sollte  es  aber  erforderlich  sein,  daß  später
wieder  ein  Gang  mehr  eingestellt  werden  muß,  dann  soll  nicht
der  schon  an  Bord  gewesene  Gang  hierzu  verpflichtet  sein,  sondern
der  nächste  Shiftgang.
Der  Stauer  ist  verpflichtet,  die  erforderliche  Anzahl  Trimmer
zu  stellen.
            
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