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Neben diesen Akkordsätzen wird bezahlt:
für Arbeit während der ganzen Nacht
sowie ganzer Sonn- und Festtage . . Mk. 6,—
auf der Unterelbe 5,—
während der halben Nacht, sowie halber
Sonn- und Festtage 3,—
auf der Unterelbe „ 2,50
Überarbeit wird nur nach halben oder
ganzen Nächten bezahlt.
Für die Zeit von 4 bis 6 Uhr morgens „ 2,60
während der Mittagspause von 12 bis
ü/2 Uhr 2 —
Wenn bei Akkordarbeiten ein Gang zur Arbeit bestellt ist
und innerhalb zweier Stunden nach Ankunft an der Arbeitsstelle,
ohne Schuld der Arbeiter, nicht mit der Arbeit begonnen werden
kann, dann sollen pro Mann und Stunde 0,60 Mk. vergütet
werden. Die Zeit für Zuriggen zählt nicht als Wartezeit. Für
Stilliegen soll während der Arbeitszeit, wenn ohne Verschulden
der Arbeiter verursacht, und wenn das Stilliegen länger als zwei
Stunden dauert, pro Mann und Stunde 0,60 Mk. vergütet werden,
und zwar rückwirkend für die ganze Versäumnis. Wind und
Wetter ausgeschlossen. Der Zuriggetag kommt bei Getreide
nicht in Anrechnung, wenn das Schiff mehr als 300 Tonnen
Ladung hat.
Als Geschirr- und Fährgeld wird den Getreide-Akkordarbeitern
pro Gang und Chance 9,— Mk. bezahlt.
Jede übernommene Getreide-Akkordarbeit von 300 Tonnen
oder mehr gilt als volle Chance; eine Chance unter 300 Tonnen
berechtigt zur Vornotierung für die nächste Chance. Die an Bord
befindlichen Gänge löschen das Schiff insoweit gemeinschaftlich,
als die einzelnen Gänge, je nachdem sie mit ihrer Luke fertig
werden, wenn erforderlich, in einer anderen Luke mit zuriggen.
Wird jedoch ein Gang fertig und er hat nicht, sobald zugeriggt
ist, sofort Gelegenheit zur Arbeit, so soll die Chance für beendet
gelten und der Gang nicht verpflichtet sein, noch länger Zeit an
Bord zu warten. Sollte es aber erforderlich sein, daß später
wieder ein Gang mehr eingestellt werden muß, dann soll nicht
der schon an Bord gewesene Gang hierzu verpflichtet sein, sondern
der nächste Shiftgang.
Der Stauer ist verpflichtet, die erforderliche Anzahl Trimmer
zu stellen.