Full text: Die modernen Lösch- und Ladeeinrichtungen und ihre Bedeutung für die Seeschiffahrtsbetriebe

7 Mann bemessen darf, die das Abhaken der Lasten, das Ver 
teilen usw. im Schuppen besorgen 1 ), mußte man dazu über 
gehen, eine Luke mit mehreren Kränen zu bearbeiten. Man be 
dient somit jetzt jede Luke mit 3 Kränen, die so gestellt sind, 
daß sich 2 Kräne in ca. 12 m Entfernung voneinander befinden 
— entsprechend ihren ca. 10 m langen Auslegern —, und der 
dritte Kran direkt neben dem zweiten Kran gestellt wird. Die 
beiden ersten Kräne arbeiten in der Weise, daß sich die Wege 
ihrer Auslegerarme kreuzen, während der dritte Kran seinen Aus 
legerarm nach außen hin herumschwenkt. Auf diese Weise tritt 
keine gegenseitige Behinderung der in den Schuppen arbeitenden 
Gänge ein. 
Man hofft in Hamburg jetzt hauptsächlich durch eine Kom 
bination von Laufkatzenkränen und Drehkränen eine wesentliche 
Beschleunigung des Umschlags zu erreichen. Es soll auf diese 
Weise möglich gemacht werden, an einer Schiffsluke gleichzeitig 
mit 6 Kränen zu löschen oder zu laden. Diese Kräne werden 
voraussichtlich im November 1912 dem Betrieb übergeben. Ich 
kann daher über die praktische Gestaltung der technisch durchaus 
möglichen Lösung mit 6 Kränen an einer Luke noch keine An 
gaben machen. Auf alle Fälle wird die Kombination ein äußerst 
geschicktes und schnelles Arbeiten erfordern, um gegenseitige 
Behinderungen an der Luke zu vermeiden. 
Die Kosten bei »Im Strom«- und bei Kailöschung für Segler. 
Für einen Segler, der am Kai resp. im Strom zu löschen 
beabsichtigt, kommen folgende Kosten in Betracht: 
Größe des Seglers. . . 2855 Netto-Reg.-Tonnen, 
Ladefähigkeit 
Tiefgang . . 
Wert normal. 
Besatzung . . 
Ladung. , . 
Zinsen und Amortisation 
4500 Tonnen-Gewicht, 
24 Fuß, 
700000 Mark, 
ca. 20 Mann, 
Salpeter * 2 ), 
10%. 
b Eine größere Arbeiterzahl würde sich in den Schuppen an der betreffenden 
Kranstelle im Wege sein, und somit würde wegen der nur wenig erhöhten Schnelligkeit 
im Vergleich zum Mehraufwand an Arbeitskraft eine Rentabilität in Frage gestellt. 
2 ) cf. S. 78.
	        
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