gemacht: 1. Aufhebung aller Land- und Binnenzölle innerhalb
der Grenzen der kontrahierenden Staaten und Verlegung derselben
an die Grenze; 2. Erlassung möglichst gleichförmiger Bestimmun
gen über Weg- und Wasserzölle; 3. Freiheit jedes einzelnen Staates
bezüglich der in seinen Grenzen anzuordnenden Konsumtionssteuern;
jedoch sollte als unverletzlicher Grundsatz gelten, daß die Produkte
und Fabrikate der übrigen im Vereine stehenden Staaten nicht
höher als die inländischen belegt würden, nur die gegenseitige Ein
fuhr von Salz sollte von besonderen Verträgen abhängen; 4. gemein
schaftliche Besetzung der Zolllinie und der Zollämter der vereinten
Staaten; endlich 5. Verteilung der gemeinschaftlichen Zollerträge
nach dem aus der Ausdehnung und der Bevölkerung der vereinten
Staaten sich ergebenden Wittelverhältnisse.
Diese Gesichtspunkte standen unter der Einwirkung einer Denk
schrift, die den großherzoglich badischen Geh. Referendarius Karl
Friedrich Beben ins sgeb. 29. Sept. 1784) zum Verfasser hatte
und von dem badischen Minister von Berstett an die Mitglieder
der Wiener Konferenz zur Verteilung gelangte; Berstett gab sich
damals besondere 'Mühe, die süd- und westdeutschen Staaten zu
einer Einigung zu vermögen, da sich ein allgemeiner Zusammen-
schluß bei dem Widerstände der norddeutschen Staaten — von
Preußen konnte aus später mitzuteilenden Gründen keine Rede
sein — nicht erzielen ließ. Nebenius setzte in seiner Denkschrift
als selbstverständliche Vorbedingung des freien Verkehrs Zollgeinein
schaft voraus, er entwarf darin einen Finanztarif, der die dem
heimischen Gewerbefleiße notwendigen Rohstoffe freigab, mäßige
Zölle auf die Gegenstände des allgenreinen Gebrauchs, auf Lebens
rnittel und Kolonialwaren legte und gleichermaßen ausländische
Ware» nur in einer pöhe besteuerte, die der üblichen Schmuggel-
prärrrie etwa gleich kam. Auch der Gedanke der Verteilung der
gemeinsamen Zollerträge stammte von ihm.
Allerdings waren diese Prinzipien — von gewissen Abweichun
gen irn einzelnen abgesehen soeben in Preußen, wie noch näher
zu erörtern sein wird, zur Durchführung gekommen. Damit soll