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II. Oer bayrifch-roürttembergifche Zollverein.
Das Fiasko von Darmstadt sollte ein ihm ähnliches Nach
spiel haben. Zunächst zeigte sich die wahre Gesinnung einzelner
der in Darmstadt beteiligt gewesenen Staaten. Eben die dortige
Regierung brachte im April 1824 unter dem Titel einer Ver
brauchssteuer mit Zustimmung der Stände ein lediglich für das
Großherzogtum zugeschnittenes Zollsystem durch, das die freie Aus
fuhr aller großherzoglich hessischen Produkte und für die Einfuhr
außerdeutscher Fabrikproduktc einen verhältnismäßig nicht sehr-
hohen Tarif festsetzte; dagegen waren Getreide, pülsenfrüchte,
Mehl, Grütze, deutsche Weine, gemeine Gle iRüböl, Leinöl u.
dergl.), Bier, <Vbst, Most, Rieh u. s. w., also alles Produkte der
Nachbarstaaten, mit sehr hohen Zöllen belegt. Welchen Sinn
eine derartige Nlaßregel haben sollte, ist schwer zu erkennen, denn
sie führte zu Zank mit den angrenzenden Staaten, ohne daß dabei
irgend welcher Borteil heraussprang. Zn etwas anderer Weise
hatte Baden im August 1823 und im März I82-f den Handel
mit Leinen- und Baumwollenwaren zu höheren Zöllen heran
gezogen und dadurch gleichermaßen sich in Differenzen mit angren
zenden Staaten gesetzt. Dagegen war es sonst gegen ausländische
Zndustriewaren sehr niilde gesonnen. Eine badische Industrie war
ja damals nicht zu zerstören, und wenn man die Einfuhrzölle für
ausländische Manufakturen so niedrig als irgend mit der Rück
sicht auf die übrige öffentliche Meinung in Deutschland vereinbar
war, herabsetzte, so konnte man unternehmenden Bürgern des ba-