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Fürstentümer Sigmaringen und Fechingen zum Anschluß an feine-
Zollgesetzgebung veranlaßt hatte, doch so, daß Württemberg auch
die ganze Zollverwaltung übernehmen und die Fürstentümer nur
den übrig bleibenden Nettoertrag der Zollergebnisse nach Maßgabe
ihrer Bevölkerung und Territorialausdehnung einzustecken hatten.
Dann hatte Württemberg ein sichtliches Entgegenkommen gegen
Bayern bewiesen, indem es unter bereitwilliger Zustimmung der
Dämmern sein Zollgesetz im bayrisch-prohibitionistischen Sinne re
vidierte.
So erfolgte denn Ansang September 182F der letzte noch
übrige Schritt, daß nämlich, wie schon früher vertraulich an-
gekündigt, die offizielle Einladung zu Separatverhandlungen von
Stuttgart nach München erging und dort sofort angenommen
wurde. Der württembergische Gberfinanzrat Herzog ging im Auf
träge seiner Regierung nach München, während zur Fortsetzung der
Verhandlungen im November 1.82^ ein bayrischer Bevollmächtigter
nach Stuttgart entsandt wurde. Man machte von vornherein aus,
daß die Regierungen von Darmstadt und Karlsruhe zwar böf-
licherweise von den Verhandlungen benachrichtigt, aber dann erst
eingeladen werden sollten, wenn Württemberg und Bayern zu
einem positiven Resultate gekommen Feien. Es war das tatsächlich
nur ein Höflichkeitsakt; denn Hefien-Darmstadt und Baden hatten
soeben am 8. September 1824; einen gemeinsamen Handelsvertrag
unterzeichnet, der zu sehr einer Demonstration gegen die beiden
Hauptteilnehmer der Darmstädter Konferenzen ähnlich sah, als daß
,nan ihn sehr ernst hätte nehmen sollen. Es war darum eigentlich
mehr als naiv, wenn Nebenius kurz vor Abschluß jenes Ver
trags in Stuttgart erschien, um auch Württemberg zunr Anschlüsse
zu bewegen. Man verlangte aber in Stuttgart als Vorbedingung
jeder Verhandlung die Aufhebung des Mannheimer Stapelrechts.
Da Nebenius sich beharrlich weigerte, auf diesen Hunkt einzugehen,
so scheiterten natürlich die Verhandlungen, über deren Verlauf
Bayern völlig unterrichtet wurde.
Bayern ließ nun im November, damit für die Verhandlung