Full text: Der deutsche Zollverein

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Rohzucker der Zentner mit 5 fl. 
Kciffes „ „ „ 15 „ 
Thee „ „ „ 20 „ 
Tabak „ „ „ 5 „ 
und für ausländische Fabrikate: 
Baumwollenw.d. Zentner m. 20—60 fl. 
Wollenwaren „ „ „ 60 „ 
Leinenwaren „ „ „ 10—30 „ 
Leidenwaren „ „ „ 10—60 „ 
Gewiß kann man die auf die Ellenwaren gelegten Zölle 
zum Teil sehr hoch und ein Abdingen davon für gerechtfertigt 
halten; aber die Gegenforderungen Badens waren überhaupt nicht 
diskutierbar. Lein Vertreter erklärte als Zoll für die genießbaren 
Kolonialwaren 1 fl. 30 kr. und für Ellenwaren 8 fl. für den Zentner 
als das von seiner Regierung zuzugestehende Maximum. Dabei 
versuchte Baden neuerdings Württemberg von Bayern abzuziehen, 
indem es die Aufhebung des für diesen Ltaat unbequemen Mann- 
heimer Ltapels in Aussicht stellte. Lelbstverständlich war Würt 
temberg hierfür nicht zu haben und fetzte loyaler Weise die bayrische 
Regierung von diesen Verhandlungen in Kenntnis. Dann aber 
tat Baden einen Lchritt, der offen den Bruch herbeiführen mußte: 
es veröffentlichte am 28. Juli ohne jede Rücksichtnahme auf die 
bisherigen Verhandlungen ein eigenes Zollgesetz, nach welchem 
6 fl. ^0 kr. der höchste Zollsatz war. Mit dieser eigentlich nur 
nominellen Besteuerung zeigte es sich ideal betrachtet als peim- 
ftätte des Freihandels nach Nebeniusschem Prinzip, praktisch ge 
nommen als die des Lchmuggels gegenüber Württemberg und 
Bayern. Natürlich war es nun, da auch Nassau in unbedingter, 
Hesien-Darmstadt in gewundener Ausdrucksweise sich Badens Ab 
lehnung der bayrischen Tarifsätze anschloß, mit den Ltuttgarter 
Verhandlungen vorbei, und die Ltuttgarter Konferenz ging Anfang 
August 1825 ebenso ergebnislos wie die Darmstädter auseinander. 
Nun wäre es ja wohl am einfachsten gewesen, wenn Bayern 
und Württemberg sich auf Grund ihrer ersten Verhandlungen,
	        
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