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Die Preußen hab'n uns 's Land gestohl'n,
Wir werden's uns schon wiederhol'» —
Geduld, Geduld, Geduld! —*
Da wurde man nun schon wieder an die leidige Tatsache
erinnert, daß dicht hinter Leipzig das Ausland begann, indem dort
Preußen seine Mauthäuser errichtete und von allen Dingen, die aus
wachsen herauswollten, einen Eingangs- oder Durchgangszoll erhob
und in gleicher Weise die für Lachsen oder darüber hinaus
bestimmten Güter behandelte. Wenn auch am 18. April 1819 ein
Vertrag zustande kam, der den kleinen Grenzverkehr erleichtern
sollte, so besserten sich doch dadurch die Beziehungen im Großen
nicht. Die Leipziger Staatsrechtslehrer und Philosophen, Arug an
der Spitze, deducierten, daß Preußen zu solchen Zolleinrichtungen
gar kein Recht habe; denn sie verstießen ja wider die Bundesverfassung.
Daß Naumburg wieder eine Messe erhielt, die freilich über die
Bedeutung eines größeren Jahrmarktes nie hinauskam, erfaßte man
in Lachsen als eine Bedrohung der Leipziger Messe und tat
allemal zu gleicher Zeit in Leipzig unter stillschweigender Duldung
der Behörden eine Winkelmesse auf, wogegen die preußischen Leder
händler zur Zeit der Leipziger Messe in Lützen eine Nebenmesse in
ihrem Artikel etablierten, Dinge, die so recht die ganze kleinstaatlich
partikularistische Lage jener Zeit charakterisieren. Ähnlich grollte
man in Pessen-Darmstadt, als die Bingener Weinhändler ihre
Hauptgeschäfte auf das andere Ufer der Nahe in preußisches Gebiet
verlegten, weil sich ihnen dort ein viel größeres Absatzgebiet er
öffnete, als auf dem mit wein gefüllten hessischen Markte.
Auch dem eigentlichen Auslande gegenüber machte sich die
neue Zollgesetzgebung bemerklich. Am 20. Juni 1822 erschien eine
königliche Verordnung, welche die Lchiffe aller Nationen, die nicht
in Zollangelegenheiten Gegenseitigkeit gewährten, zur Zahlung des
sogenannten Flaggengeldes anhalten ließ. Das war vor allem
gegen England gerichtet, das noch immer an der aus Eromwells
<0eit stammenden Lchiffahrtsakte festhielt und dadurch speziell den
Pandel Danzigs lahm legte. Auf die Beschwerde des englischen