Full text: Der deutsche Zollverein

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allerdings nicht sowohl die staatsmännische Rücksicht auf das wirt 
schaftliche Wohl seiner Untertanen als vielmehr die Aussicht auf 
die Erfüllung eines längst gehegten Lieblingsgedankens, was 
ihn ;u diesem von anderen Souveränen hart getadelten Schritte 
bewog. Er wünschte nämlich in nächster Nähe seiner Hauptstadt im 
Tal der Wipper ein National- oder richtiger ein Volkstheater zu 
erbauen; nur fehlte es ihm hierzu an Geld. Von nun an war 
diesem Übel abgeholfen; denn als Äquivalent für feine wenn auch 
nur teilweise aufgegebenen Souveränitätsrechte erhielt der Fürst 
jährlich etwa 15000 Tlr. aus den preußischen Aussen zugestanden, 
eine für den wirklichen Ertrag der Lchwarzburg-Sondershäuser Zölle 
recht liberal gegriffene Summe. Aber mit Recht betonte Eichhorn, 
daß man zu dem größeren Zwecke auch zu größeren Opfern bereit 
sein müsse. Und zudem schonte inan soviel als möglich das fürst 
liche Selbstbewußtsein. Wenn natürlich auch irgend welcher Einfluß 
auf die Handelspolitik Preußens ausgefchloffen blieb, so sollten 
Steuervisitationen auf fürstlichem Gebiete nur durch fürstliche 
Beamte abgehalten werden. Überdies erklärte Preußen im Ein 
gänge des Vertrags wiederholt seine Geneigtheit, ähnliche Ab 
kommen auch mit anderen Bundesfürsten „unbeschadet ihrer landes 
herrlichen Poheilsrechte" abzuschließen. Die Hauptsache war doch, 
daß das Eis selbstherrlicher Abneigung an einem wenn auch kleinen 
Punkte durchbrochen und die preußische Loyalität und Uneigen 
nützigkeit dabei klar zu Tage getreten war. Besondere Bemerkung 
verdiente der Nlodus nach welchem die Berechnung der auf 
Schwarzburg entfallenden Gelder bestimmt wurde. Es wurde 
dabei ohne Rücksicht auf den Aonsum der Bevölkerung einfach 
deren Aopfzahl zugrunde gelegt. Es war damit das gleiche 
Prinzip in Anwendung gebracht, das zur selben Zeit Nebenius 
ausgesprochen hatte und dann in den bayrisch-württembergischen 
Verhandlungen angewandt worden war. 
Auf gleicher Grundlage entstanden nach und nach die Ver 
träge Preußens mit Schwarzburg-Rudolstadt am 24. Juni 1822 
aber nur bezüglich dessen Enklaven, mit Sachsen-Weimar am
	        
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