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allerdings nicht sowohl die staatsmännische Rücksicht auf das wirt
schaftliche Wohl seiner Untertanen als vielmehr die Aussicht auf
die Erfüllung eines längst gehegten Lieblingsgedankens, was
ihn ;u diesem von anderen Souveränen hart getadelten Schritte
bewog. Er wünschte nämlich in nächster Nähe seiner Hauptstadt im
Tal der Wipper ein National- oder richtiger ein Volkstheater zu
erbauen; nur fehlte es ihm hierzu an Geld. Von nun an war
diesem Übel abgeholfen; denn als Äquivalent für feine wenn auch
nur teilweise aufgegebenen Souveränitätsrechte erhielt der Fürst
jährlich etwa 15000 Tlr. aus den preußischen Aussen zugestanden,
eine für den wirklichen Ertrag der Lchwarzburg-Sondershäuser Zölle
recht liberal gegriffene Summe. Aber mit Recht betonte Eichhorn,
daß man zu dem größeren Zwecke auch zu größeren Opfern bereit
sein müsse. Und zudem schonte inan soviel als möglich das fürst
liche Selbstbewußtsein. Wenn natürlich auch irgend welcher Einfluß
auf die Handelspolitik Preußens ausgefchloffen blieb, so sollten
Steuervisitationen auf fürstlichem Gebiete nur durch fürstliche
Beamte abgehalten werden. Überdies erklärte Preußen im Ein
gänge des Vertrags wiederholt seine Geneigtheit, ähnliche Ab
kommen auch mit anderen Bundesfürsten „unbeschadet ihrer landes
herrlichen Poheilsrechte" abzuschließen. Die Hauptsache war doch,
daß das Eis selbstherrlicher Abneigung an einem wenn auch kleinen
Punkte durchbrochen und die preußische Loyalität und Uneigen
nützigkeit dabei klar zu Tage getreten war. Besondere Bemerkung
verdiente der Nlodus nach welchem die Berechnung der auf
Schwarzburg entfallenden Gelder bestimmt wurde. Es wurde
dabei ohne Rücksicht auf den Aonsum der Bevölkerung einfach
deren Aopfzahl zugrunde gelegt. Es war damit das gleiche
Prinzip in Anwendung gebracht, das zur selben Zeit Nebenius
ausgesprochen hatte und dann in den bayrisch-württembergischen
Verhandlungen angewandt worden war.
Auf gleicher Grundlage entstanden nach und nach die Ver
träge Preußens mit Schwarzburg-Rudolstadt am 24. Juni 1822
aber nur bezüglich dessen Enklaven, mit Sachsen-Weimar am