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Zollverwaltung in den westlichen preußischen Provinzen ein Wort
mitreden zu können, das Recht, einen Rat bei der königlich
preußischen Steuerdirektion zu Köln zu ernennen.
Prinzipielle Änderungen im Zollwesen sollten nur in ge
meinschaftlichem Einvernehmen getroffen werden, auch verpflichtete
sich die preußische Regierung, Handelsverträge, durch die das
Interesse des Großherzogtums und der westlichen preußischen
Provinzen berührt würden, nur unter Mitwirkung der großherzog
lichen Regierung abzuschließen. Die reinen Zollerträge sollten nach
dein Verhältnisse der Bevölkerung des Großherzogtums zu den west
lichen preußischen Provinzen durch eine gemeinschaftliche Kommission
verteilt werden. Darmstadt gab ferner die vertrauliche Zusage,
auch die wichtigsten preußischen Konsumtionssteuern einzuführen;
bis dahin sollte von Bier, Wein, Branntwein und Tabakblättern
eine Ubergangssteuer erhoben werden. Endlich sollte» beide
Staaten wechselseitig ihre Pauptzollämter durch Kontrolleure be
aufsichtigen, um zugleich auch den beiderseitigen Geschäftsgang bis
ins Einzelne kennen zu lernen. Auf diese Weise wurde aufs Ge
wissenhafteste die Souveränität des Großherzogs gewahrt und
zugleich ein einladendes Muster für fernere Abschlüsse mit anderen
Staaten aufgestellt.
Die Dauer dieses neuen Zollvereins wurde bis zum 31. Dez.
183^ festgestellt und sollte dann, falls keine Kündigung erfolgte,
auf weitere sechs Jahre verlängert werden. Das Kündigungsrecht
hatte natürlich Bedeutung nur in der pand Preußens und für
dieses war es die einzige Waffe, um es gegen den Mißbrauch
des gleichen Stimmrechtes sicher zu stellen, namentlich als dann
später der Zutritt anderer Staaten erfolgte und Preußen dadurch
in die Minorität gedrängt war. Wir werden sehen, daß Preußen
von diesem Rechte später mehrfach Gebrauch gemacht hat, um
Forderungen, die es für unerläßlich hielt, durchzusetzen.
Die Folgen des Vertrages waren sehr bald ersichtlich. Pandel
und Verkehr blühten in ungeahnter Weise im pessenlande auf und
die anfängliche Opposition, die von einem „Löwenvertrage" ge