Full text : Der deutsche Zollverein

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vertrage  und  über  Maßregeln  gegen  die  nicht  zum  verein  gehörigen
Staaten  beraten  werden.
Wenn  es  gelang,  die  bisher  nicht  zu  einem  der  beiden  Zollvereine ­
  gehörigen  Staaten  für  dieses  Programm  zu  gewinnen,  also
außer  den  thüringischen  Staaten  und  Rurhessen  vor  allem
Braunschweig,  Hannover  und  Oldenburg,  so  konnte  man,  da  die
sächsischen  Transitzölle  im  Gegensatz  zu  den  preußischen  sehr  niedrig
waren,  dem  preußischen  Binnenhandel  schweren  Schaden  zufügen,
indem  die  an  der  Nordseeküste  ankommenden  Güter  dann  wahrscheinlich ­
  den  billigeren  N)eg  durch  die  Länder  des  mitteldeutschen
Vereins  bevorzugten.  Auch  vermochten  für  den  Fall  ihres  Zutritts
Braunschweig  und  Hannover  die  von  der  westlichen  pälste  der
preußischen  Monarchie  nach  der  östlichen  und  in  umgekehrter
Richtung  passierenden  Güter  mit  einem  besonders  hohen  Durchgangszoll ­
  zu  belegen,  wodurch  nicht  nur  die  neue  Zollgesetzgebung
für  Preußen  sondern  auch  der  verein  mit  liessen  illusorisch  wurde.
Es  richtete  also  die  Oberschönaer  Punktation  ihre  Spitze  allein
gegen  Preußen,  ohne  wirtschaftlich  etwas  Positives  für  die  Mitglieder ­
  des  zu  gründenden  Vereins  zu  bieten;  auch  der  bedrohten
sächsischen  Industrie  wurde  hierbei  nicht  in,  entferntesten  geholfen.
Mit  der  Werbung  von  Teilnehmern  an  der  Punktation
wurde  der  genannte  sächsische  Gesandte  am  Bundestage  Bernhard  von
Lindenau  beauftragt,  und  er  fand  bereitwillige  pelfer  an  dem  österreichischen ­
  Vertreter,  dem  nassauischen  Herzoge,  den  Rotschilds,  an
der  Stadt  Frankfurt  und  anderen  Gegnern  Preußens.  Welchen
Erfolg  er  in  Rurhessen  hatte,  wurde  erzählt.  Gleich  günstigen
Erfolg  hatte  Lindenau  in  Braunschweig,  Hannover,  Bremen.  Am
21.  Mai  1828  verpflichteten  sich  Rurhessen,  Nassau,  Frankfurt,
Braunschweig,  Hannover,  Bremen  mit  den  thüringischen  Staaten
und  Sachsen  zu  Frankfurt  durch  eine  Präliminarkonvention,
während  der  nächsten  drei  Jahre  einseitig  weder  einem  Zollverbande
  beizutreten,  noch  die  in  ihren  Ländern  bestehenden  Transitabgaben ­
  zu  erhöhen,  zu  weiteren  Beratungen  aber  eine  neue  Zusammenkunft ­
  in  Rassel  zu  beschicken,  die  aus  den  1ö.  Aug.  1828  festgesetzt  wurde.
            
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